Der Kanton Glarus hat seit längerem das System der privaten Kontrolle im Energiebereich eingeführt. Dieses System ermöglicht befugten Privaten nach einer Prüfung, durch Unterschrift auf den relevanten Baugesuchsunterlagen zu bestätigen, dass die energierechtlichen Bestimmungen bei Projekt und Ausführung eingehalten sind. Die Baubewilligungsbehörde kann dann auf die Detailprüfung von Nachweisen verzichten. Es sollen nur noch Stichprobenkontrollen durchgeführt werden.
Bis anhin hatten die Kantone in der Ostschweiz das gleiche System, aber ein eigenes Zulassungs-, Abrechnungs- und Ausbildungsprogramm angewendet. Dies ist für Fachpersonen, welche in mehreren Kantonen tätig sind, umständlich und letztlich auch aufwändig gewesen. Die Energiefachstellen der Ostschweizer Kantone haben deshalb eine Vereinbarung ausgearbeitet, welche eine gegenseitige Anerkennung und gemeinsame Verwaltung der privaten Kontrolle vorsieht. Die Kantone Zürich, St. Gallen und Glarus haben bis jetzt diese Vereinbarung übernommen, Appenzell Ausserrhoden wird ab dem 1. Januar 2007 auch dabei sein. Die bestehenden Kontrolleure der Kantone St. Gallen, Glarus und neu Appenzell Ausserrhoden werden in dieses System übernommen.
