Dieser Entscheid ist umso bedauerlicher, als dass es die erste «grosse» Generalversammlung der GRB nach der sehr erfolgreichen Kapitalerhöhung im vergangenen Jahr hätte werden sollen. Doch auch dieses Jahr gilt, dass die Gesundheit und der Schutz der Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie der Mitarbeitenden absolut Vorrang haben. Der Verwaltungsrat der GRB hat, gestützt auf die gültige Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, deshalb entschieden, die für den 24. März 2022 geplante Generalversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter werden ihre Rechte darum auch dieses Jahr nur schriftlich ausüben können.
Die Unterlagen zur schriftlichen Generalversammlung werden den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern Anfang März 2022 zugestellt.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der GRB bedauern sehr, dass die ordentliche Generalversammlung erneut ohne Publikum stattfinden muss.