Der Verwaltungsrat der GRB hat, gestützt auf die gültige Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, entschied, die für den 27. März 2021 geplante Generalversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Leider lässt die aktuelle Situation rund um COVID-19 die Planung eines Grossanlasses nicht zu, insbesondere da die weitere Entwicklung zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar ist. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter werden ihre Rechte darum auch dieses Jahr nur schriftlich ausüben können.
Die Unterlagen zur Generalversammlung werden den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern Anfang März 2021 zugestellt.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der GRB bedauern sehr, dass die ordentliche Generalversammlung erneut ohne Publikum und nicht im traditionellen Rahmen stattfinden kann.