Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) finanzieren die Erwerbstätigen die Generation der Pensionierten mit jährlich 1,3 Milliarden Franken in der beruflichen Vorsorge. Das BVG ist als Kapitaldeckungsverfahren konzipiert. Jede und jeder spart für sich selbst. Befürworter und Gegner der Rentenreform 2020 sind sich einig, dieses Ungleichgewicht muss beseitigt werden: Der Rentenumwandlungssatz von derzeit 6,8% muss gesenkt werden, sonst beanspruchen die Pensionierten auch Gelder vom Ersparten der Erwerbstätigen. Die Rentenreform 2020 senkt diese ungerechte Umverteilung. Ein ausschliesslich auf die Säule 2 beschränkter Ausgleich des Ungleichgewichtes hätte Renteneinbussen von bis zu 12% zur Folge. Damit dies nicht geschieht, wurden in der Säule 1 (AHV) und der Säule 2 (BVG) Ausgleichsmassnahmen beschlossen. In der Säule 1 erhalten Neurentner/-innen eine Ausgleichsleistung von 70 Franken pro Monat, eben nur die Jahrgänge, die auch von der BVG-Neuregelung betroffen sind. In der Säule 2 wird zur Stärkung des Alterskapitals der Koordinationsabzug gesenkt und flexibilisiert und die Altersgutschriften für Personen im Alter von 35 bis 54 Jahren erhöht. Die Anpassungen in der Säule 1 und 2 sorgen dafür, dass das Rentenniveau trotz tieferem Umwandlungssatz im BVG gehalten werden kann.
Die Vergangenheit zeigt, eine Rentenreform funktioniert nur als Gesamtpaket von AHV + BVG. Die Volksinitiative mit «AHV-Rentenalter 65 für Frauen» wurde im Jahr 2008 mit 58% abgelehnt, die Volksinitiative «Senkung des BVG-Rentenumwandlungssatzes» im Jahr 2010 mit 73%. Klar ist auch, dass die Rentenreform 2020 ein sehr wichtiger Schritt, aber keine endgültige Antwort auf die Auswirkungen der demografischen Entwicklung ist. Heute gibt es in der Schweiz mehr 65-Jährige als 20-Jährige. Auf Basis dieser Tatsache müssen wir unsere Zukunft planen. Die Vorlage ist ein echter Kompromiss und ein richtiger Schritt in die Zukunft.