Im Kanton Glarus werden rechtzeitig gemeldete Kandidaturen bei Majorzwahlen von der jeweiligen Wahlbehörde veröffentlicht. Kandidaturen für die Wahl in den Regierungsrat vom 8. März 2026 können bis zum 27. Februar 2026, 12 Uhr, bei der Staatskanzlei des Kantons Glarus gemeldet werden.
Freiwilliges Anmeldeverfahren
Die schriftliche Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: amtliche Namen und Vornamen, Namen und Vornamen, unter denen die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse, Heimatorte einschliesslich Kantonszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer Partei oder politischen Gruppierung, Beruf sowie die eindeutige Bezeichnung des angestrebten Amtes. Ein Anmeldeformular ist auf der Website des Kantons Glarus aufgeschaltet. Angemeldete Kandidaturen werden auf derselben Website www.gl.ch/wahlen2026 sowie im Amtsblatt publiziert.
Die Anmeldung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Wählbar sind alle im Kanton Glarus stimmberechtigten Personen über 18 Jahren, die am Vortag der Landsgemeinde 2026 das 65. Altersjahr nicht vollendet haben. Stimmberechtigt sind alle im Kanton Glarus wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben.




