Der Memorialsantrag von Roger Rhyner verfolgt das Ziel, im rechtlich möglichen Rahmen im Klöntal gesetzliche Grundlagen für einen Besucherbeitrag zu schaffen. Damit soll die lokale Wertschöpfung gesteigert und die Lenkung der Touristenströme verbessert werden. Der Regierungsrat hat am 9. September 2025 von diesem Memorialsantrag Kenntnis genommen (s. Medienmitteilung) und prüfte in der Folge die rechtliche Zulässigkeit. Der Regierungsrat hat geprüft, inwieweit diese Forderungen mit übergeordnetem Recht vereinbar sind, wobei sich die Abklärungen aufwändig gestalteten. Er kommt zu einem differenzierten Ergebnis, beantragt dem Landrat aber den Memorialsantrag für zulässig zu erklären.
Rechtliche Schranken bei Strassen und Seezugang
Die ursprüngliche Idee stösst an enge rechtliche Grenzen. Gemäss Bundesverfassung ist die Benützung öffentlicher Strassen gebührenfrei, weshalb eine pauschale Eintrittsgebühr für die Zufahrt ins Klöntal nicht zulässig ist. Auch beim Klöntalersee selbst fehlt dem Kanton die Verfügungsgewalt, da dieser mitsamt dem Ufer im Privateigentum der Axpo Power AG steht. Das Gemeinwesen kann demzufolge keine Eintrittsgelder für die Benutzung des Sees verlangen. Zudem garantieren Bundesgesetze den freien und kostenlosen Zugang zu Fuss-, Wander- und Velowegen sowie das sogenannte Jedermannsrecht zum Betreten von Wald und Weide.
Möglichkeiten bei Parkierung und Lenkung
Trotz dieser Hürden besteht ein, wenn auch eingeschränkter, rechtlicher Handlungsspielraum. Zulässig ist die Erhebung und Ausweitung von Parkgebühren auf öffentlichem Grund, wie sie etwa an der Klöntalerstrasse möglich wäre. Dabei können auch differenzierte Gebührenmodelle für Einheimische und Auswärtige ins Auge gefasst werden, sofern sie gut begründet sind und das Rechtsgleichheitsgebot wahren. Auch eine Neuregelung des Wildcampierens, bei der Bewilligungen mit einer Gebühr für den Verwaltungsaufwand verbunden werden könnten, wäre denkbar.
Der Landrat wird über die Erheblichkeit befinden. Die Stellungnahme des Regierungsrates sowie die weiteren Unterlagen zum Memorialsantrag sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.




