Gesamtrevision der NUP II – Rechtsmittel werden eröffnet

Wichtiger Schritt für die Gemeinde Glarus Nord: Die Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021 hat die Gesamtrevision der NUP II erlassen. Die NUP II geht diese Woche in die Rechtsmitteleröffnung. Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist online. Gegen die Gemeindeversammlung sind keine Stimmrechtsbeschwerden eingegangen.



Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (zvg)
Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (zvg)

Zehn Zonenpläne «Nutzung» sowie zehn Zonenpläne «Weitere Festlegungen» und das Baureglement bilden die erlassenen Planungsmittel der Gesamtrevision der Nutzungsplanung II (NUP II). Die NUP II wurde durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021, unter Annahme von 44 Abänderungsanträgen, genehmigt. Gegen die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021 sind keine Stimmrechtsbeschwerden eingegangen. Ebenso wurden keine Ansteckungen mit dem Coronavirus gemeldet, sodass sich das Schutzkonzept auch in diesem speziellen Rahmen mit Zeltlösung bewährt hat.

Abänderungsanträge entsprechen Teilrückweisungen

Die erlassenen Planungsmittel und das Protokoll der Gemeindeversammlung liegen ab Donnerstag, 10. Juni 2021, im Gemeindehaus Süd, Büntgasse 1, 8752 Näfels, während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April ist auch auf der Homepage www.glarus-nord.ch/nup aufgeschaltet. Die Rechtsmitteleröffnung erfolgt einerseits mittels Publikation im Amtsblatt vom 9. Juni 2021 sowie mit separaten Schreiben an die damaligen Einsprechenden. Während der Rechtsmittelfrist von 30 Tagen kann beim kantonalen Departement Bau und Umwelt Beschwerde erhoben werden.

Die von der Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021 angenommenen Abänderungsanträge gelten als Teilrückweisungen, welche nicht Teil der erlassenen Vorlage bilden und daher auch kein Bestandteil der Rechtsmitteleröffnung sind. Vielmehr muss der Gemeinderat diese Abänderungsanträge neu begutachten und in einem separaten Verfahren behandeln. Hierbei werden separate rechtliche Verfahren geführt, welche in entsprechenden amtlichen Publikationen bekannt gemacht werden.

Das weitere Vorgehen

Es ist geplant, dass die Unterlagen in aktualisierter Form Ende Juli 2021 beim kantonalen Departement Bau und Umwelt (DBU) zur Genehmigung eingereicht werden. Bis zur Einreichung ist zudem eine konkrete Abgrenzung des Beschlussteils zu den angenommenen Abänderungsanträgen notwendig. Dies insbesondere in Bezug auf die sehr kleinen und künstlichen Gewässer ausserhalb des Baugebiets sowie die erhaltens- resp. schützenswerten Bauten.

Der Grossteil der Abänderungsanträge ist indes verhältnismässig schnell umsetzbar, da aus diesen Anträgen ein klarer, konkreter Auftrag hervorgeht. Sollten die Abänderungsanträge keine erneute Vorprüfung beim Kanton bedürfen, könnte die öffentliche Auflage gesplittet und ein Teil bereits ab Mitte August 2021 durchgeführt werden. Im Anschluss folgen wiederum die bekannten Verfahrensschritte, ehe die Abänderungsanträge der Gemeindeversammlung zur erneuten Beratung vorgelegt werden. Hierbei strebt man eine Beschlussfassung im Frühjahr 2022 an. Jene Anträge, welche aufwändigere Abklärungen mit sich bringen, sollen im Verlauf des Jahres 2022 die weiteren Verfahrensschritte durchlaufen. So soll das erstinstanzliche Beschwerde- und Genehmigungsverfahren im Herbst 2022 abgeschlossen werden.