Gesamtüberarbeitung kantonale Richtplanung – Richtplan 2018

Der Regierungsrat nimmt vom Bericht «Raumentwicklung Kanton Glarus, Schwerpunktthemen kantonale Richtplan-überarbeitung» Kenntnis.



Gesamtüberarbeitung kantonale Richtplanung – Richtplan 2018.
Gesamtüberarbeitung kantonale Richtplanung – Richtplan 2018.

Ausgangslage

Der kantonale Richtplan 2004 basiert auf Daten aus den Jahren 2000–2003. Seit der Genehmigung des Richtplans 2004 durch den Bund im Jahr 2008 sind verschiedene Anpassungen vorgenommen worden, z. B. im Sachbereich Energie oder mit der Festlegung der Fruchtfolgeflächen. Mit der Gemeindestrukturreform und den damit zusammenhängenden Ortsplanungsrevisionen haben sich die raumplanerischen und institutionellen Verhältnisse im Kanton verändert. Vor diesem Hintergrund ist eine Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans angezeigt. Im Weiteren ist eine Überarbeitung auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) erforderlich. Die Richtpläne sind bis Anfang Mai 2019 an die neuen Anforderungen für den Bereich Siedlung anzupassen. Sofern der Kanton nach diesem Zeitpunkt über keinen RPG-konformen und vom Bund genehmigten Richtplan verfügt, ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig.

Organisation und Ablauf der Richtplangesamtüberarbeitung


Das Departement Bau und Umwelt hat im vergangenen Jahr erste Vorbereitungsarbeiten zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans eingeleitet. Insbesondere wurde die Diskussion über die strategische Grundausrichtung der künftigen Entwicklung des Kantons Glarus angestossen. Im Weiteren wurde eine Auslegeordnung der vorhandenen Grundlagen erstellt und eine Zusammenstellung verschiedenster Kenndaten ausgearbeitet. Im Gegensatz zur Erarbeitung des kantonalen Richtplans 2004 soll die Aufgabe der Gesamtüberarbeitung nicht mehr einem einzigen Planungsbüro übertragen werden. Die Praxis zeigt, dass praktisch alle Kantone Planungsarbeiten einzeln an externe Fachleute übertragen. Die Projektleitung der Gesamtüberarbeitung liegt jedoch bei der Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation. Diese nimmt auch die Zusammenstellung des Richtplantextes und die Erstellung der Richtplankarte vor. Für die fachliche Erarbeitung der einzelnen Sachbereiche sollen geeignete externe Büros beigezogen werden. Der Ablauf der Richtplangesamtüberarbeitung gliedert sich in drei Phasen:

- Phase 1 (September 2016–Februar 2017): Ausarbeitung Entwurf, Vernehmlassung kantonsintern und bei Gemeinden 


- Phase 2 (März–Dezember 2017): Mitwirkungsverfahren und Vorprüfung Bund 


- Phase 3 (ab Januar 2018): Überarbeitung und Genehmigung durch den Landrat

Schwerpunktthemen


Im Richtplan 2004 wurden übergeordnete Hauptziele formuliert. Diese grundsätzlichen strategischen Zielsetzungen (z.B. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, haushälterischer Umgang mit dem Boden oder Verbesserung der Verkehrssituation in den belasteten Ortskernen) stellen nach wie vor die Richtschnur für die künftige Entwicklung des Kantons dar. Sie sind jedoch in einer Raumordnungsstrategie (Raumkonzept) als behördenverbindliche Inhalte zu präzisieren und wo möglich räumlich zu verorten. Anlässlich eines Workshops mit einem erweiterten Teilnehmerkreis (Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden, kantonale Amtsstellen) wurde über Ziele und Entwicklungsschwerpunkte diskutiert. Aus den wichtigsten Erkenntnissen und Ergebnissen dieses Prozesses wurden die folgenden vier Schwerpunktthemen der kantonalen Richtplanüberarbeitung abgeleitet:

- Konzentrierte Wirtschaftsstandorte 

- Vitalisierung Wohnraum Glarus Süd 

- Erleichterte Mobilität innerhalb des Kantons 

- Sichtbare Tourismus- und Freizeitangebote 


Insgesamt soll der Fokus damit auf ein neues Gesamtbild des Kantons Glarus als Wohnkanton mit hoher Freizeitqualität und Attraktivität für Junge sowie mit wirtschaftlich attraktiven Arbeitsplatzschwerpunkten gerichtet werden.

Weiteres Vorgehen/Arbeitsvergebungen

Ein zentrales raumplanerisches Anliegen ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, d. h. die räumliche Koordination von Siedlungsentwicklung und Verkehrsangebot. Aufgrund dieser engen Abhängigkeit wird die Erarbeitung der Themen Siedlung und Verkehr an die Metron Raumentwicklung AG, Brugg, vergeben. Ein zweites Büro bearbeiten die raumplanerischen Themen ausserhalb des Siedlungsgebietes sowie die Querschnittsthemen Tourismus, Ver- und Entsorgung und weitere Raumnutzungen. Dieser Auftrag wird an die Firma Stauffer & Studach AG, Chur, vergeben. Bei beiden Planungsbüros handelt es sich um Firmen, die bereits bei Kanton und Gemeinden Planungsarbeiten durchgeführt haben und mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind.