Gemäss Spitalverordnung sind dem Landrat Beschlüsse der Generalversammlung der Kantonsspital Glarus AG zu Wahlen und Statutenänderungen sowie der Geschäftsbericht [pdf, 6.3 MB] und der Bericht der Revisionsstelle [pdf, 3.3 MB] zur Kenntnisnahme zu unterbreiten.
In den Vorjahren wurde dem Landrat mit dem Geschäftsbericht informationshalber jeweils auch der Qualitätsbericht zugestellt. Eine formelle Kenntnisnahme ist nicht vorgeschrieben. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte der Qualitätsbericht 2019 nicht rechtzeitig fertiggestellt werden. Er ist voraussichtlich ab Ende August 2020 auf der Website der Kantonsspital Glarus AG aufgeschaltet.