Geschäftsbericht des Kantonsspitals wird dem Landrat vorgelegt

Der Geschäfts- und der Revisorenbericht 2020 sowie die Beschlüsse der Generalversammlung des Kantonsspitals Glarus werden dem Landrat zur Kenntnisnahme unterbreitet.



Das Kantonsspital Glarus • (Foto: KSGL)
Das Kantonsspital Glarus • (Foto: KSGL)

Gemäss Spitalverordnung sind dem Landrat Beschlüsse der Generalversammlung der Kantonsspital Glarus AG zu Wahlen und Statutenänderungen sowie der Geschäftsbericht und der Bericht der Revisionsstelle zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Geschäftsbericht 2020 der Kantonsspital Glarus AG, den Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung sowie die Beschlüsse der Generalversammlung vom 1. Juni 2021 zur Kenntnis zu nehmen.