Gemäss Spitalverordnung sind dem Landrat Beschlüsse der Generalversammlung der Kantonsspital Glarus AG zu Wahlen und Statutenänderungen sowie der Geschäftsbericht und der Bericht der Revisionsstelle zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Geschäftsbericht 2020 der Kantonsspital Glarus AG, den Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung sowie die Beschlüsse der Generalversammlung vom 1. Juni 2021 zur Kenntnis zu nehmen.