Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) verpflichtet die Kantone zu einer Weiterentwicklung im Behindertenwesen. Eine solche ist auch in der Legislaturplanung 2023–2026 des Regierungsrates als Ziel definiert. Im Kanton Glarus wurden die Grundlagen mit einem umfassenden Bericht geschaffen (Medienmitteilung, 14. Nov. 2022). Dieser wurde in der Folge zum Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe (SeTeG) weiterentwickelt.
Das neue Gesetz
Die Vorlage zielt darauf ab, die Grundlagen zu schaffen, um das Behindertenwesen im Kanton Glarus weiterzuentwickeln. Dabei stehen die Handlungsbereiche Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung sowie soziale Teilhabe im Vordergrund. Der Gesetzesentwurf ähnelt aufgrund der Zielsetzung und des Aufbaus dem Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG).
Die bestehenden kantonalen gesetzlichen Grundlagen im Sozialhilfegesetz im Bereich des Behindertenwesens sind sehr allgemein gehalten und bieten wenig Klarheit in Bezug auf die Behindertenpolitik. Die vorliegende Vorlage schafft Abhilfe und legt als Rahmengesetz die Stossrichtung fest. Ausserdem räumt sie dem Regierungsrat die Kompetenzen und Steuerungsmöglichkeiten im Vollzug ein.
Grundsatz «ambulant vor stationär»
Die meisten Menschen wollen selbst entscheiden können, wie und wo sie wohnen möchten. Menschen mit Behinderungen sind bei dieser Wahl oft eingeschränkt und auf Hilfe im Alltag angewiesen, vielfach stationär. Das neue Gesetz will Menschen mit Behinderungen vermehrt ermöglichen ein selbstbestimmteres Leben zu führen, indem die ambulanten und teilstationären Angebote ausgebaut werden sollen. Dabei geht es um Angebote in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Bildung sowie soziale Teilhabe. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde eine Projektgruppe mit Ansprechpartnern aus dem Behindertenbereich eingesetzt. Mit einer Befragung wurden ausserdem die Bedürfnisse der Betroffenen und Angehörigen eingeholt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Umsetzung der UN BRK und des SeTeG birgt viele Unbekannte, sodass zurzeit nicht verlässlich beziffert werden kann, wie viele anspruchsberechtigte Personen einen anerkannten und behinderungsbedingten Bedarf äussern und Leistungen beantragen werden. Es fehlen die Erfahrungen aus einer Pilotphase der Implementierung des SeTeG. Der Ausbau ambulanter Angebote ist ein Prozess, der kontinuierliche Anpassungen aufgrund neuer Erfahrungen und Erkenntnisse erfordern wird. Zurzeit administriert die Hauptabteilung Soziales die Dossiers von rund 300 Personen im Behindertenbereich. Es wird damit gerechnet, dass bis zu 100 zusätzliche Leistungsnutzende und weitere Leistungserbringende dazukommen. Dafür werden voraussichtlich 30 zusätzliche Stellenprozente benötigt.
Es fallen zusätzliche Kosten in den Bereichen Ambulantes Wohnen, Bereitschaftsdienst, Unterstützung Arbeitgeber im 1. Arbeitsmarkt, Job-Coach und Abklärungsstelle an. Durch eine gestaffelte Inkraftsetzung ist mit folgenden jährlichen Zusatzkosten zu rechnen:
- 2027: rund 680 000 Franken
- 2028: rund 1,2 Millionen Franken
- 2029: rund 1,5 Millionen Franken
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Oktober 2024. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.