„Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts“

An der diesjährigen Landsgemeinde stimmen wir über das neue „Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts“ ab. Die Glarner Musikschule stellt sich bis auf einen Punkt hinter den neuen Gesetzesentwurf von Regierungs- und Landrat. Ferner soll der Kanton den freiwilligen Musikunterricht für Lernende bis und mit Sekundarstufe II durch Beitragsleistungen unterstützen.

 



Der Leiter der Glarner Musikschule
Der Leiter der Glarner Musikschule

Die Glarner Musikschule unterstützt den Gesetzesentwurf von Regierungs- und Landrat, der an der Landsgemeinde beraten wird. Zudem beantragt sie zusammen mit dem Glarner Blasmusikverband, den freiwilligen Musikunterricht durch Beitragsleistungen nicht nur bis Ende Schulpflicht, sondern bis und mit Sekundarstufe II (Ende der Lehre oder Kantonsschule) zu fördern. Der jährliche Aufwand würde um etwa 130`000 Fr. steigen.

„Die Zeit ist reif, um die musikalische Bildungsarbeit im Gesetz zu verankern“

Hans Brupbacher, der Leiter der Glarner Musikschule, meint zur ganzen Situation: „Seit 37 Jahren kämpfen wir um eine echte Anerkennung der musikalischen Bildung. In schlechten Zeiten, so zum Beispiel 2003, wurden uns die Beiträge der öffentlichen Hand prozentual mit Abstand am Meisten gekürzt. Musikalische Erziehung ist eben immer noch nicht selbstverständlich. Jetzt ist es an der Zeit, die musikalische Bildungsarbeit im Gesetz zu verankern.“ Und weiter führt er aus: „Regierungs- und Landrat haben unsere Absicht, die Musik im Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) unterzubringen, nicht unterstützt, worauf der Regierungsrat zuhanden des Landrats einen neuen Gesetzesentwurf erarbeitet hat, den auch wir gutheissen. Er soll das Gesetz aus dem Jahr 1973 ablösen.“

Beitragsleistungen bis und mit Sekundarstufe II

Hans Brupbacher plädiert dafür, dem Änderungsantrag zu Gunsten der musizierenden Jugend zuzustimmen: „Bis heute konnten wir den Jugendlichen für den Instrumental- und Vokalunterricht einen günstigeren Tarif verrechnen. Nach der neuen Gesetzesvorlage müssten diese den Tarif für Erwachsene bezahlen. Deshalb lancieren wir diesen Antrag zur Erweiterung der Beitragsleistungen bis und mit Sekundarstufe II.“ Der Grund dafür liegt auf der Hand: „Wir möchten nicht, dass Jugendliche den Unterricht nicht besuchen können, nur weil sie ihn nicht bezahlen können. Kantone wie Graubünden, Zug und Zürich und Musikschulen wie Werdenberg, Wil, St. Gallen und viele andere verrechnen den Jugendlichen bis und mit Sekundarstufe II vergünstigte Tarife.“

Grundsätzliches zum Musikunterricht

Ferner gibt Schulleiter Hans Brupbacher Folgendes zu bedenken: „Die Musikschulen im Kanton sichern den Nachwuchs für musikausübende Vereine und garantieren dadurch die Überlieferung des musikalischen Kulturguts. Zudem tragen wir mit unseren zahlreichen Aktivitäten viel zur kulturellen Identität des Kantons bei. Und nicht zuletzt ist Musikunterricht eine Investition in die Zukunft! Studien belegen, dass aktives Musizieren den Intellekt und die kognitiven Fähigkeiten positiv beeinflusst und Teamfähigkeit und Kreativität fördert.“


Die Glarner Musikschule und der Glarner Blasmusikverband empfehlen Ihnen, an der Landsgemeinde den Gesetzesentwurf von Regierungs- und Landrat zu unterstützen, sowie dem Änderungsantrag, der die Beitragsleistungen auf die Sekundarstufe II ausweiten will, zuzustimmen.