Alle sind sich nach dem Hochwasser 2005 einig, dass der Linthoberlauf einer dringenden Sanierung bedarf. Nicht geklärt sind allerdings die Verantwortlichkeiten. Laut bestehendem Einführungsgesetz zum ZGB des Kantons Glarus ist es nicht Auftrag des Kantons, sondern der Anstösser für die Sicherheit entlang der Gewässer zu sorgen. Jeder Anstösser hat Anspruch auf die Nutzung des Wassers, muss aber im Gegenzug für Schutz und Instandhaltung von Wuhr und Ufer aufkommen. Obwohl sich heute der Kanton zu 80 Prozent an den Kosten der Wuhr- und Uferwiederinstandstellung beteiligt, ist für die Anwohner an den Uferzonen dennoch viel Geld im Spiel. Die Glarner Gesetzesgrundlage ist im Vergleich zu anderen Kantonen bereits veraltet. Alle anderen Kantone haben dieses Gesetz bereits vor Jahrzehnten angepasst.
Erschwerend kommt hinzu, dass zahlreiche Anrainer seit Jahrhunderten ihren Strom durch Wasserkraftwerke am Linthoberlauf selbst generieren. Um eine Realisation einer zeitlich annehmbaren Gesamtplanung des Hochwasserschutzes am Linthoberlauf vornehmen zu können, muss zuerst eine Gesetzesanpassung zur Wuhrpflicht sowie die Übertragung der Wassernutzungsrechte an den Kanton erfolgen. Gegenwärtig erzeugt zum Beispiel der Kanton Uri mit Wasserkraft doppelt soviel Elektrizität wie das Glarnerland, nimmt aber diesbezüglich fünf Mal mehr an Gebühren ein. Schlussendlich kann eine Teilfinanzierung der Sanierung über die Einnahme dieser Gebühren aus Stromgewinnung erfolgen.
Integrales Einzugsgebietsmanagement
Die IG Hochwasserschutz Linth fordert in ihrer aktuellen Unterschriftensammlung die Glarner Behörden zu Massnahmen auf. Die Unterschriftensammlung dauert noch bis Ende Monat. Da jeder Anstösser nach bestehendem Gesetz selbst für seinen Uferabschnitt sorgen muss, liegt bis anhin eine Gesamtplanung an der ganzen Linthoberlauf für den Kanton Glarus in weiter Ferne. Lediglich punktuelle Arbeiten werden am Linthoberlauf vorgenommen. Mit einer entsprechenden Anpassung des Gesetzes, dass der Kanton für den Unterhalt der Dämme sowie Wuhrpflicht zuständig wäre könnte die die einheitliche Realisierung der Massnahmen vereinfacht werden. Diese Massnahmen wie Hochwasserschutz, Wassernutzung, sowie die Aufwertung des natürlichen Lebensraums und des Naherholungsgebiets fassen sich im integralen Einzugsgebietsmanagement zusammen. Dies hätte für den Linthoberlauf eine integrale Fliessgewässerbewirtschaftung zur Folge. Doch wie soll der Kanton einen Anreiz haben, die Finanzierung der Instandhaltung der Dämme zu übernehmen? Es müssten daher auch die Nutzungsrechte für die Stromerzeugung an den Kanton übertragen werden, und alle Private oder Firmen über herkömmliche Gebühren das Wasser zur Stromproduktion vom Kanton zu beziehen hätten. Im Gegenzug übernähme dieser die Sicherung des Hochwasserschutzes.
Bis vor rund 50 Jahren wurden alle Bauten im Kanton Glarus oberhalb der Hochwasserzone errichtet. Die später erschlossenen Gebiete befinden sich allerdings alle in der Hochwasserzone. Mit einer Gesamtplanung über den ganzen Kanton mit allen Haupt- und Nebentälern sieht Lorenz Hunziker grosse Einflussgewinnung auf die Wohnattraktivität und Wirtschaft.
Gesamtplanung vor Ausbaggerung
Die von der IG Hochwasserschutz Linth geforderten massiven Ausbaggerungen sind nicht überall sinnvoll. Denn bei so genannten Gleithängen, in den Innenkurven des Flussbetts, wird sich immer wieder Geschiebe ansammeln. Im Zusammenhang mit einer Gesamtplanung, dem integralen Einzugsgebietsmanagement, wären Baggerarbeiten in S- sowie U-förmigen Abschnitten sicherlich angebracht. Es ist allerdings zu beachten, dass beim Entfernen von Gestein aus der Linthsohle das natürlich gewachsene Fundament des Flusses verletzt wird. Dieser Eingriff in die Natur hätte für die Anrainer schwere Folgen, da die Linth seine Sohle erodieren und somit die Wuhren untergraben würde. Ein schneller und kurzsichtiger Eingriff hätte langfristige und unabschätzbare Folgen für die Glarner Linth.
Gesetzesänderung dringend notwendig
Wuhrpflicht, Uferschutz und Wassernutzungsrechte sollen künftig dem Kanton Glarus übertragen werden, um die notwendige Gesamtprojektplanung am Linthoberlauf zu ermöglichen. Dies fordert Lorenz Hunziker, Vizepräsident des Vereins Linthrat. Massive Ausbaggerungen sind mit Vorsicht zu geniessen.
Um eine Realisation einer zeitlich annehmbaren Gesamtplanung des Hochwasserschutzes am Linthoberlauf vornehmen zu können