Für die Erarbeitung, die Änderung und den Erlass von Gefahrenkarten ist bisher die kantonale Abteilung Wald und Naturgefahren zuständig. Neu soll diese durch eine eigenständige Gefahrenkartenkommission (GKK) ersetzt werden. Der neuen Organisation liegt das Postulat «Bildung einer unabhängigen Fachkommission bei der Überarbeitung der Gefahrenkarten» zugrunde, das vom Landrat überwiesen wurde.
Mitglieder aus Kanton und Gemeinden
Die Gefahrenkartenkommission besteht aus sechs Mitgliedern, die über eine fundierte Ausbildung und Erfahrung im Bereich der Naturgefahren verfügen. Sie setzt sich zusammen aus drei Vertretern des Kantons sowie jeweils einem Vertreter der Gemeinden. Die zuständige kantonale Verwaltungsbehörde ist mit zwei Mitgliedern in der Kommission vertreten, übernimmt den Vorsitz und ist für die administrative Organisation verantwortlich. Die Gemeinden schlagen dem Regierungsrat ihre Vertreterinnen und Vertreter zur Wahl vor.
Gefahrenkarten zeigen Risiken auf
Die Gefahrenkarten zeigen auf, wo Siedlungen und Verkehrswege durch Hochwasser, Rutschungen, Murgänge, Sturzprozesse und Lawinen bedroht sind. Sie geben zudem Auskunft über die zu erwartenden Intensitäten und die Wahrscheinlichkeit, mit der das Ereignis eintreten kann. Die Gefahrenkarten des Kantons Glarus wurden in den Jahren 2009–2016 erstellt.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Postulat «Bildung einer unabhängigen Fachkommission bei der Überarbeitung der Gefahrenkarten» soll als erfüllt abgeschrieben werden. Die Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.