Gesuch zur Regulierung des Kärpfrudels beim Bund eingereicht

Heute Mittwoch, 30. August, hat der Kanton Glarus beim Bund ein Gesuch zur Regulierung des Wolfsrudels Kärpf eingereicht. Die gesetzlich vorgegebene Schadenschwelle wurde erreicht.



Gesuch zur Regulierung des Kärpf–Wolfrudels eingereicht (zvg)
Gesuch zur Regulierung des Kärpf–Wolfrudels eingereicht (zvg)

Das Departement Bau und Umwelt hat beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch zur Regulierung des Kärpf-Wolfrudels eingereicht, nachdem weitere Nutztierrisse durch Wölfe bekannt wurden.

  • Am Morgen des 5. August 2023 wurde der Wildhut des Kantons Glarus vom Älpler der Alp Ännetseeben, Glarus Süd, ein totes Kalb (11 Monate) gemeldet (Medienmitteilung 5.8. 2023). Die Abklärungen vor Ort ergaben, dass das Tier von einem oder mehreren Wölfen getötet und genutzt wurde.
  • In der Nacht vom 28. auf den 29. August 2023 wurde auf der Alp Gamperdun, Glarus Süd, ein ca. 9 Monate altes Kalb von einem oder mehreren Wölfen mittelschwer verletzt. Am 30. August 2023 wurden dort ein weiteres verletztes und ein getötetes Kalb aufgefunden. 

Damit ist der gesetzlich vorgegebene Schaden erreicht, der die Regulierung des Rudels zulässt. Sie erfolgt über die Jungtiere. Der Nachweis der Anzahl der Jungtiere ist jedoch noch nicht abschliessend bekannt. Diese Grundlage wird dem BAFU nachgereicht, sobald sie vorliegt. Bis jetzt konnten die Jungtiere noch nicht auf Fotofallenbilder festgehalten oder durch Sichtungen bestätigt werden. 

Auch für das schadenstiftende Schiltrudel wird beim Bund in den nächsten Tagen ein Regulierungsgesuch eingereicht.