Gesundheitskosten: Regierungsrat möchte Massnahmen gegen Kostenwachstum anders gewichten als der Bundesrat

Die koordinierte Patientenversorgung soll gestärkt werden. Dies betont der Regierungsrat in der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen». Die zentralen Massnahmen des Bundesrates lehnt er hingegen ab.



So viele Krankenkassen wie es gibt, so viele Ideen gibt es, wie die Gesundheitskosten gesenkt werden könnten (• Foto: Keystone)
So viele Krankenkassen wie es gibt, so viele Ideen gibt es, wie die Gesundheitskosten gesenkt werden könnten (• Foto: Keystone)

Der Regierungsrat des Kantons Glarus äussert sich in der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen». Er betont die Stärkung der koordinierten Versorgung, lehnt aber die beiden vorgeschlagenen Massnahmen einer Zielvorgabe und einer Erstberatungsstelle ab. Der Regierungsrat bezweifelt dabei grundsätzlich, dass der Staat die angedachte zentrale Koordinations- und Steuerungsfunktion ohne markante negative Nebenwirkungen auf Qualität, Prävention und öffentliche Gesundheit wahrnehmen kann. Aus Sicht des Kantons Glarus sollte vor allem die Massnahme einer Stärkung der koordinierten Versorgung weiterverfolgt werden. 

Nein zu Zielvorgaben und zur Erstberatungsstelle

Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Massnahme von Zielvorgaben ab. Einerseits befürchtet er, dass das heutige regulierte Wettbewerbssystem durch zusätzliche Regulierungen untergraben würde und weitere Aspekte wie die Qualität, die Prävention oder die öffentliche Gesundheit vernachlässigt werden. Andererseits sei die Massnahme weder für den Bund noch die Kantone seriös umsetzbar. 

Auch die vorgeschlagene Massnahme einer Erstberatungsstelle wird vom Glarner Regierungsrat kritisch beurteilt. Im Jahr 2018 wählten bereits gut 70 Prozent der Versicherten Versicherungsformen mit einer eingeschränkten Wahlfreiheit. Das zeige, dass eine grosse Mehrheit der Gesellschaft gegenüber der integrierten Versorgung positiv eingestellt sei. Der Kanton Glarus lehnt jedoch eine zwangsweise Einschränkung der Wahlfreiheit ab. 

Koordinierte Versorgung stärken

Der Regierungsrat teilt die Überzeugung, dass die Förderung von Netzwerken und Programmen der Patientenversorgung deren Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit verbessern. Zentral für das langfristige Bestehen von Netzwerken zur koordinierten Versorgung sei die angemessene Abgeltung für den Aufwand zur Koordination der Leistungen. Dies solle mit der vorgesehenen Pauschale sichergestellt werden.

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der koordinierten Versorgung setzen den Bund in die Hauptrolle: Der Bundesrat legt die Zulassungsvoraussetzungen für Netzwerke fest, bezeichnet die Leistungen, die diese erbringen dürfen, und regelt die Voraussetzungen für die Genehmigung der Programme der Patientenversorgung. Auch die Kantone können aber in der integrierten Versorgung wichtige und notwendige Impulse setzen. Der Kanton Glarus erachtet es als notwendig, im Gesetz festzuhalten, dass die Kantone ihre bisherigen Aktivitäten zur Stärkung der koordinierten Versorgung weiterführen und bei Bedarf ausbauen dürfen. Dies beinhaltet die Genehmigung von kantonalen oder interkantonalen Programmen der Patientenversorgung sowie die Zulassung von Netzwerken anhand der vom Bund festgelegten Voraussetzungen. Die Zulassungskompetenz der Kantone sei im Gesetz explizit zu regeln.