Gesundheitspersonal erhält neues Zulassungssystem

Der Regierungsrat setzt per 2022 eine Änderung der Verordnung über Berufe und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung in Kraft. Damit wird das neue Zulassungsverfahren geregelt.



Mitteilung des Regierungsrates (zvg)
Mitteilung des Regierungsrates (zvg)

Um ihre Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können, müssen die Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen zur Ausübung ihrer Tätigkeit zugelassen sein. Neu wird per 1. Januar 2022 ein formelles Zulassungsverfahren eingeführt, in dessen Rahmen die Kantone die Voraussetzungen prüfen und über die Zulassung befinden. Alle Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen müssen über eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung verfügen und bestimmte Qualitätsanforderungen einhalten. Je nach Art des Leistungserbringers müssen zudem auch spezifische Anforderungen wie eine zwei- oder dreijährige praktische Tätigkeit oder gewisse Weiterbildungen erfüllt werden. Bei den Ärztinnen und Ärzten bleibt die Zulassungsbeschränkung (Höchstzahlen nach Fachgebiet oder Region) vorbehalten.

Der Regierungsrat regelt in der kantonalen Verordnung über Berufe und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung nun die Zuständigkeiten und Gebühren und setzt die Änderungen per 1. Januar 2022 in Kraft.