Mit einem solchen Vorgehen können die Realisierungschancen im Lichte der schweizweiten Begehrlichkeiten für Strassenneubauten deutlich erhöht werden. Für die Linienführung liegt der Bericht „Beurteilung der Zweckmässigkeit der Umfahrungen Näfels, Netstal und Glarus“ vor. Er stellt das Resultat der breiten Diskussion dar, welche im Rahmen der Erarbeitung des Richtplans–Sachbereich Verkehr in der öffentlichen Mitwirkung und in der Behördenvernehmlassung geführt worden ist. Somit ist sichergestellt, dass die Projektierungen nicht bei Null beginnen müssen und keine neuen, utopischen Varianten hervorbringen werden.
Mit dieser Vorlage soll materielle auch dem Memorialsantrag eines Bürgers entsprochen werden. Dieser verlangte, dass die Landsgemeinde einen Projektierungskredit über 3 Mio Franken für ein generelles Projekt der Umfahrungsstrasse von Näfels, Netstal und Glarus ab Autobahnzubringer Näfels bis in den Raum Glarus Leimen, entsprechend dem vom Landrat am 23. April 2008 genehmigten Sachbereich Verkehr des Richtplans, beschliesse. Dabei soll die generelle Planung soweit fertig gestellt werden, dass das Projekt „Umfahrungsstrasse Näfels, Netstal und Glarus“ bis spätestens 31. Dezember 2010 dem Bundesamt für Strassen ASTRA eingereicht werden könne.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag für rechtlich zulässig und erheblich zu erklären. In der Sache selber decken sich das Ansinnen des Antragstellers und der Antrag des Regierungsrates weitestgehend. Eine Differenz besteht einzig bei der Kredithöhe, wobei die höhere Schätzung des Regierungsrates auf dem erwähnten Bericht zur Beurteilung der Zweckmässigkeit der Umfahrung beruht.