Gewässerrenaturierung: So soll sie finanziert werden

Die Renaturierung der Gewässer ist ein Mehrgenerationenprojekt. Eine neue regierungsrätliche Verordnung regelt den künftigen Kostenverteiler.



Die neu erstellte Bachrenaturierung in Nidfurn (Foto: Samuel Trümpy)
Die neu erstellte Bachrenaturierung in Nidfurn (Foto: Samuel Trümpy)

Die Kantone sind gemäss Bundesrecht für die Revitalisierung von Gewässern zuständig. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Der Regierungsrat hat die strategische Planung 2015 genehmigt. Die Umsetzung von Projekten ist eine Mehrgenerationenaufgabe und wird rund 80 Jahre in Anspruch nehmen. Der Bund unterstützt die Projekte. Die Subventionen erfolgen in Form von Abgeltungen an die Kantone und betragen zwischen 35 und 80 Prozent der Projektkosten.

Ohne Verordnung keine Beiträge

Für die Unterstützung von Revitalisierungsprojekten seitens des Kantons hat die Landsgemeinde 2010 der Bildung eines Gewässerrenaturierungsfonds zugestimmt. Der Fonds wurde mit einem einmaligen Beitrag von 4 Millionen Franken zulasten der Steuerreserven dotiert. Unterstützt werden insbesondere Projekte zur Renaturierung von verbauten oder eingedolten Gewässern, zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit von Gewässern, zur Schaffung von Laichplätzen für Fische und für Auenrevitalisierungen. Der Fonds war per Ende 2019 mit 4,55 Millionen Franken dotiert.

Mit der Verordnung über den Gewässerrenaturierungsfonds gibt der Landrat die Verwendung der Fondsmittel vor. Die maximale Beitragshöhe beträgt für alle Kategorien 50 Prozent der anfallenden beitragsberechtigten Kosten. Die Beitragssätze hat der Regierungsrat in einer Verordnung festzulegen. Diese wurde bisher nicht erlassen, da keine entsprechenden Projekte vor einer Realisierung standen und eine Regelung auf Bundesebene im Zusammenhang mit den Programmvereinbarungen noch fehlte. Die Detailregelung auf Bundesebene ist inzwischen erfolgt und erste Gesuche für Beiträge auf Kantonsebene sind eingetroffen. Deshalb ist nun eine regierungsrätliche Verordnung notwendig. 

Bundesmittel nicht für alles

Gestützt auf die Programmvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Glarus im Bereich Revitalisierungen gewährt der Bund ebenfalls Beiträge. In einigen Bereichen (z. B. Fischaufstieg bei Kraftwerken) werden die Kosten in der Regel vollständig vom Bund getragen und über die Abgaben zu den Netzgebühren finanziert. In diesen Fällen ist eine kantonale Förderung weder sinnvoll noch nötig. Hingegen müssen in diesem Bereich diejenigen Massnahmen gefördert werden, welche durch das Netz der Bundesförderung fallen (z. B. Fischaufstieg bei Objekten, welche nicht der Wasserkraftnutzung dienen, wie etwa Hochwasserschwellen).

Die Höhe der Bundesbeiträge ist abhängig von der Qualität und dem ökologischen Gewinn dieser Massnahme. Die Verordnung sieht vor, dass sich der Kanton jeweils in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt, wobei die Summe von Kantons- und Bundesbeiträgen maximal 80 Prozent betragen darf. Sofern die Summe dieser Beiträge höher als 80 Prozent ist, soll der Kantonsbeitrag entsprechend gekürzt werden.

Fondsmittel könnten schnell aufgebraucht sein

Die erste Planungsetappe bis 2031 umfasst 10 Kilometer Gewässerstrecke bzw. 24 Projekte. Im Rahmen der Programmvereinbarungsperiode 2020–2024 bezahlt der Bund dem Kanton jährlich 386 100 Franken für Revitalisierungen. Der Bundesbeitrag ist an die Forderung geknüpft, dass auch der Kanton Beiträge gewährt. Wenn der Kanton einen gleich hohen Betrag wie der Bund zur Verfügung stellt (d. h. mindestens 35% der Kosten trägt), dürfte der Fondsbestand von 4 Millionen Franken im Jahre 2030 vollständig aufgebraucht sein, wenn Projekte mit eher tieferen Kosten realisiert werden.

Wenn auch grosse Projekte umgesetzt werden, dann werden die Fondsmittel schon früher erschöpft sein. So hätte zum Beispiel die Realisierung des Grossprojektes Revitalisation Kundertriet hohe Kosten zur Folge aufgrund der Breite des Gewässers bzw. grossen Fläche (Zuwachs Gewässer). Dieses Projekt des Linthwerks hat gute Realisierungschancen und würde seitens des Bundes auch ausserhalb der Programmvereinbarung als Einzelprojekt mit mindestens 2 Millionen Franken unterstützt. Bei geschätzten Projektkosten von etwa 6 Millionen Franken, an die der Kanton gleich grosse Beiträge leistet wie der Bund, wäre der Fondsbestand schon deutlich vor 2030 aufgebraucht.