Gewässerschutzgesetz: Regierungsrat ändert Verordnung gemäss Bundesvorgaben

Der Regierungsrat legt dem Landrat Änderungen in der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz vor.



Medienmitteilung Regierungsrat Gewässerschutzgesetz (zvg)
Medienmitteilung Regierungsrat Gewässerschutzgesetz (zvg)

Im Mai 2018 hat die Landsgemeinde Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Gewässerschutz beschlossen. Diese Änderungen betrafen mehrheitlich die Anpassung von Zuständigkeiten aufgrund der Praxis der letzten Jahre und aufgrund neuer Bundesvorgaben. Die kantonale Verordnung zum Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz wird nun entsprechend geändert.

Die Änderungen betreffen Zuständigkeitsregelungen und Folgen der Aufhebung von Kantonsbeiträgen. Ergänzt werden Bestimmungen zum Wasserbezug durch Feuerwehren. Bei der Gebührenregelung wird neu auf die Energiegesetzgebung verwiesen. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen werden neu explizit aufgelistet.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gebühr für Wasserentnahmen gilt neu — mit Verweis auf die Energiegesetzgebung — nur für die jeweilige Bewilligungsdauer. Bei der Erneuerung einer Bewilligung (bzw. Verlängerung) ist die Gebühr erneut zu leisten. Die neue Regelung führt zu geringen Mehreinnahmen für den Kanton von geschätzt 5000 Franken pro Jahr.

Die Änderungen führen zu Verschiebungen von Aufgaben vom Kanton zu den Gemeinden und umgekehrt. Unter dem Strich handelt es sich um ein Nullsummenspiel. Die vorliegende Änderung der Verordnung bringt keine zusätzlichen personellen Auswirkungen. Die Änderungen gelten ab1. Oktober 2020.