Öffnung eines Zeitfensters für Teilzugang in Zone Rot erfolgreich
Am Mittwoch, 11. Oktober 2023, konnte ein Teil der evakuierten Bevölkerung von 08.00 bis 14.00 Uhr zurück in ihre Häuser und Wohnungen und einige persönliche Effekten bergen. Von diesem Zeitfenster konnten rund 20 Personen aus sieben Haushalten profitieren. Drei der Gebäude, aus denen Effekten geborgen werden konnten, befinden sich am Hang, der Rest im Talbereich der Rutschung. Da die Gebäude im Hang über keine Strassenanbindung mehr verfügen, wurden Helikopter zur Bergung von Material eingesetzt. Die evakuierten Personen wurden während des ganzen Zeitfensters von zahlreichen Forstmitarbeitenden, Angehörigen der Feuerwehr, Gemeindemitarbeitenden und Freiwilligen begleitet. Sie unterstützten die Bewohnenden der Zone Rot bei der Bergung ihrer Effekten und sorgten für eine grösstmögliche Sicherheit. Die GFO und der Gemeinderat danken den Verantwortlichen und den Helfenden für ihren enormen Einsatz, und den betroffenen Personen für die akkurate Einhaltung der Rahmenbedingungen. Sie alle haben es ermöglicht, dass das Zeitfenster tatsächlich geöffnet und bestmöglich genutzt werden konnte.
Zone Gelb 1 ab Samstag uneingeschränkt offen
Ab dem Samstag, 14. Oktober 2023, wird die Zone Gelb 1 uneingeschränkt geöffnet, wie dies bereits bei den Zonen Blau 1 und Blau 2 sowie der Zone Gelb 2 der Fall ist. Das Betreten, Wohnen und Arbeiten ist ab diesem Datum wieder uneingeschränkt möglich. Mitarbeitende der GFO haben in diesem Zusammenhang verschiedene Anfragen erreicht, ob das Wohnen in der Zone Gelb 1 tatsächlich wieder sicher sei. Ja, das Wohnen in den Häusern wird von den Fachleuten wieder als sicher beurteilt. Sollte sich die Gefahrenlage aber wieder ändern, wird der GFO erneut eine Evakuierung anordnen. Deshalb müssen alle Bewohnenden und Arbeitnehmenden in den betroffenen Zonen jederzeit ein Mobiltelefon mit sich führen. Ob man sich für oder gegen eine dauerhafte Rückkehr entscheidet, ist ein individueller Entscheid, den jede Person für sich alleine treffen muss.