GH Ennenda-Benützung durch Vereine und Veranstaltungen

Es war schon eine spezielle Einladung, die jüngst eine Vielzahl von Vereinsverantwortlichen erreichte. Absender war die Gemeinde Glarus, genauer die Verantwortlichen des Bereichs Liegenschaften – Gemeinderat Christian Büttiker, Marc Ziltener und Roman Käslin. Vertieft wollte man über die Benützung des Gesellschaftshauses Ennenda, die Inhalte des entsprechenden Reglements – es lag als Entwurf vor – und die Tarife reden und sich mit dem Wirtepaar Ron Hartog und Maria Zadravec über Erfahrungen, Erwartungen und Wünsche austauschen.



Das Gesellschaftshaus soll als beliebter Treff für die Dorfbewohner
Das Gesellschaftshaus soll als beliebter Treff für die Dorfbewohner

Gemeinderat Christian Büttiker begrüsste ein rundes Drittel aller Eingeladenen, das Wirtepaar, Gemeindepräsident Christian Marti; Marcel Peter, Hauptabteilungsleiter Bau und Umwelt, und Roman Käslin als Fachstellenleiter Freizeit, Sport, Sicherheit.

Selbstkritisch merkte Büttiker an, dass diese Veranstaltung mit reichlicher Verspätung erfolge, dass aber erst jetzt ein gründliches Auseinandersetzen möglich sei. Man hoffe nun auf eine lange Vertragsdauer, den Willen aller, das Gesellschaftshaus intensiver als bisher zu nutzen und vom Angebot der Wirtsleute Gebrauch zu machen, indem man zuweilen auch im Restaurant weile. Büttiker war sich auch im Klaren, dass ein verständliches Konfliktpotenzial bestehe und dass man gerade aus diesem Grunde offen und ehrlich kommunizieren müsse. Er zeigte auf, in welcher Form die Gemeinde den Wirtsleuten beim Festlegen der Miete entgegengekommen sei. Ganz klar liege die wirtschaftliche Verantwortung samt Details beim Pächter. Die Gemeinde schalte sich nur vermittelnd ein, wenn sich grössere Probleme ergeben. Man hoffe, mit dem im Moment als Entwurf vorliegenden Reglement Details so gut als immer möglich regeln zu können. Für alle wäre das Definitivum verbindlich.

Offene Diskussion


Die Diskussionen zu einigen Punkten des Reglements waren erfreulich offen und zugleich bemerkenswert sachlich. Im Reglement sind die Benützungsvorschriften, die Gebühren und allgemeine sowie zusätzliche Bestimmungen enthalten. Die Verfasser beziehen sich zum Teil auf den Leitfaden zur Förderung und Unterstützung von Vereinen in der Gemeinde Glarus. Erlassen wurde er Anfang Juli des vergangenen Jahres durch den Gemeinderat Glarus.

Es wird zwischen verschiedenen Benützungsformen und Gruppen (Vereinsproben, Sitzungen, Anlässe mit kommerziellem Charakter, periodisch wiederkehrende Vereinschränzli) und die jeweilige Benützungsdauer unterschieden – sei es nun im unterteilbaren Saal, auf der Galerie oder der Bühne, im ebenerdig gelegenen Foyer oder der Gemeindestube. Bei der Festlegung des ersten Tarifs wurde darauf geachtet, dass die anfallenden Betriebskosten gedeckt sind. Es wird zudem auf die Bewirtung durch den Veranstalter oder den Pächter, die Benützungsdauer der Lokalitäten, die frühzeitige Anmeldung und die Verantwortlichkeiten vonseiten des Veranstalters verpflichtend hingewiesen. Mit dem gegenseitigen Unterzeichnen einer noch zu aktualisierenden Nutzungsvereinbarung sollten auch die letzten Details einvernehmlich geregelt werden können.

Wesentliche Diskussionspunkte betrafen die Führung einer Festwirtschaft, die Besorgung von Verpflegung durch den Pächter, die Öffnungszeiten – wobei der Wirt an Wochenenden nach Anfrage und Absprache das GH auch offen hat – und die Tarifgestaltung bei verschiedenartigen Anlässen.

Vonseiten der Gemeinde und der Wirtsleute wurde das konstruktive Gespräch gewürdigt. Nun wird sich zeigen, was daraus resultiert. Ein Kernwunsch betrifft gewiss die Bekanntheit des einst stark frequentierten Gesellschaftshauses, das mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichbar ist und mit genügend Parkplätzen aufwartet.