GL2011: Eine neue Schule für den Kanton Glarus

Im Kanton Glarus wächst ein Schulwesen in völlig neuen Strukturen heran. Denn die Umgestaltungen, die im Rahmen der Gemeindestrukturreform vollzogen werden, sind vielschichtig und greifen tief. Die bisherigen Arbeiten aber zeigen: Die Glarner Schule geht gut gerüstet und stark aus der Strukturreform hervor.



Eine neue Schule für den Kanton Glarus (Bild peter lienhard)
Eine neue Schule für den Kanton Glarus (Bild peter lienhard)

Regierungsrat Jacques Kamm, Vorsteher des Departementes Bildung und Kultur, lässt keinen Zweifel: «Beim Start des Schuljahres 2011/12 muss alles klappen. Wir können und wollen uns keine Pannen leisten.» Im August 2011 startet das Glarner Schulwesen in den neuen Strukturen und als Teil der drei Einheitsgemeinden Glarus Süd, Glarus Mitte und Glarus Nord. Die Zielsetzung, die Regierungsrat Jacques Kamm formuliert, erscheint einem zunächst als Selbstverständlichkeit, darf die Gemeindestrukturreform doch keine Unruhe ins Klassenzimmer bringen. Sie ist aber gleichzeitig ambitioniert, denn die Reformen sind ausserordentlich vielschichtig. Im Kanton Glarus wächst eine völlig neue Schulorganisation heran.

Reformen auf verschiedenen Ebenen

Die künftige Schulorganisation muss nicht nur die Anforderungen berücksichtigen, welche der Zusammenschluss der Glarner Gemeinden und die Bildung der Einheitsgemeinden mit sich bringen, sondern auch verschiedene übergeordnete Reformprojekte beachten. Das sind an erster Stelle das nationale Projekt HarmoS, das die Harmonisierung des Schweizer Schulsystems auf verschiedenen Ebenen anstrebt, sowie das Sonderschulprojekt „Sonderpädagogische Angebote“. Dieses ist deshalb von grosser Bedeutung, weil wegen des neuen Finanzausgleichs Bund/Kantone, die Kantone alleine für das Sonderschulwesen zuständig sind, die Angebote aber weiterhin auf hohem Niveau sichergestellt werden müssen. Auch das System des neuen Kantonalen Finanzausgleichs hat direkte Auswirkungen auf das Glarner Schulwesen, ebenso die Grundsätze, nach denen die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden neu geordnet werden. Eine breit abgestützte Projektgruppe unter Regierungsrat Jacques Kamm hatte daher sehr viele Parameter zu beachten, als sie sich an die Arbeit machte.

Breit abgestützte Gruppe

Der 20 Personen umfassenden Gruppe gehörten Vertreterinnen und Vertreter des Kantons, der Schulbehörden, des Lehrervereins LGL, der Schulleitungen, Elternvertretungen und der Jungparteien an. Eine durch Regierungsrat Jacques Kamm handverlesene Gruppe? „Im Gegenteil“, führt der Projektleiter aus. „Mit wenigen Ausnahmen wurden mir die Personen von den verschiedenen Institutionen gemeldet. Selber bestimmt haben wir nur die eigenen Leute, berufen haben wir zudem die Vertretungen der Schulleitungen, da es im Kanton Glarus erst wenig geleitete Schulen gibt, sowie die Elternvertretungen, da die Eltern in unserem Kanton weniger gut organisiert sind.»

Neun Sitzungen und sieben Empfehlungen

Die Projektgruppe hat an neun Sitzungen die neue Glarner Schule skizziert und Ende Jahr der Projektleitung Kanton und dem Regierungsrat den Schlussbericht mit insgesamt 7 Empfehlungen unterbreitet. Dieser wird das Papier nun beraten. Anschliessend arbeitet das Bildungsdepartement das neue Bildungsgesetz aus, über das an der Landsgemeinde 2009 abgestimmt wird. Der Entwurf des Bildungsgesetzes soll bis Ende April 2008 vorliegen, so dass nach einer Vernehmlassung der Landrat im Spätherbst genügend Zeit hat, es zu diskutieren. «Der Schlussbericht wurde von der ganzen Projektgruppe ausgearbeitet. Die meisten Empfehlungen wurden einstimmig verabschiedet, die übrigen grossmehrheitlich. Es ist mir deshalb ein grosses Anliegen, dass die Empfehlungen in das neue Bildungsgesetz einfliessen, sofern der Regierungsrat nicht markante Änderungen beschliesst,» führt Projektleiter Jacques Kamm aus und würdigt damit die Arbeit seiner Projektgruppe.

Markante Neuerungen

Die Empfehlungen haben es in sich. Sie folgen dem Grundsatz «Die Volksschule (inkl. Finanzierung) ist Aufgabe der Gemeinde.» Das bedeutet, dass sich der Kanton aus einigen Bereichen zurückziehen wird. Der Kanton will künftig vor allem die Rahmenbedingungen für eine in allen Gemeinden einheitliche und gleichwertige Volksschule festlegen, nur soviel regeln wie dazu nötig ist, und den Gemeinden einen grossen Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Schulen lassen. Das heisst: Glarus Nord, Glarus Mitte und Glarus Süd werden ihre Schulorganisation selber gestalten können, sofern sie dabei die kantonalen Grundsätze berücksichtigen. Diese Grundsätze betreffen den kantonalen Lehrplan und eine einheitliche Promotionsordnung, die Dauer des Schuljahres, die Unterrichtszeiten, die Stundentafeln, die Festsetzung der Ferien, den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen sowie kantonal einheitliche Beurteilungs- und Besoldungsgrundsätze. In den anderen Fragen sind die Gemeinden gemäss den Empfehlungen der Projektgruppe weitgehend frei: Sie sind selber verantwortlich für die Schulplanung und die Wahl der Schulstandorte und vieles mehr. Kurz: Die neuen Gemeinden werden mehr Kompetenzen und Verantwortung haben als heute.

Finanzierung durch Gemeinden

Allerdings werden sie auch mehr Pflichten erfüllen müssen. So hält der Schlussbericht unmissverständlich fest: «Der Kanton beteiligt sich nicht mehr an der Finanzierung der Volksschule.» Die Schule übernimmt damit einen Grundsatz der ganzen Gemeindestrukturreform. Mit der Gemeindestruktur werden die Verbundaufgaben, das heisst diejenigen, die gleichermassen vom Kanton wie von den Gemeinden wahrgenommen werden, weitgehend aufgehoben. Das führt zum Grundsatz, der besagt, dass wer bestimmt auch zahlt und wer zahlt, auch bestimmt. Die Schule soll da keine Ausnahme bilden, auch wenn Jacques Kamm einräumt: «Die Lehrpersonen in unserer Gruppe sind diesem Punkt gegenüber kritisch eingestellt. Sie hätten gerne einen anderen Entscheid gehabt.» Er selber ist jedoch von dieser Regelung überzeugt, schaffe er doch Transparenz und Klarheit: «Die Gemeinden wollen gute Schulen. Sie sollen auch die entsprechenden Finanzen dafür bereit stellen können.

Differenzen bei der Schulorganisation

Im Rahmen der Gemeindestrukturreform arbeiten verschiedene Gruppen parallel und die Resultate der einen betreffen manchmal das Wirken einer anderen. Bei der neuen Glarner Schule wird das besonders deutlich. Glarus Süd, Glarus Mitte und Glarus Nord werden Einheitsgemeinden sein. Das bedeutet, dass die Schule und die politische Gemeinde unter einem Dach vereinigt werden. Grundsätzlich unbestritten ist, dass sich die Gemeinderäte der drei Gemeinden selber konstituieren sollen, also selber bestimmen können, wer dem Finanzressort, dem Bauressort etc. vorstehen soll. Wie aber soll man bei der Schule vorgehen? Soll der Gemeinderat, der dem Schulressort vorsteht, gleich wie der Gemeindepräsident ad personam gewählt werden? Oder bestimmt der Gemeinderat aus seinen Reihen einen Ressortchef „Schule“ analog zu den übrigen Ressorts?

Die Arbeitsgruppe „Volksrechte und Behörden“, die ihre Arbeiten bereits im Sommer 2007 abgeschlossen hatte, empfahl, letzteren Weg einzuschlagen. Ebenso empfahl sie, dass der Gemeinderat die übrigen Mitglieder der Schulbehörde berufen könne. Sie argumentierte damit, dass sich in den neuen Gemeinden die Schulbehörde konsequent auf wenige strategische Aufgaben konzentrieren solle, jedoch starke Schulleitungen, die nahe an der „Front“ sind, viele Aufgaben und Kompetenzen erhalten sollen. Wegen dieser Konzentration auf strategische Kernfragen wollte die Projektgruppe „Volksrechte und Behörden“ den neuen Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, die Schulbehörde als Fachgremium zu bilden, was zur Option „Berufungen“ führt.

Die Arbeitsgruppe Schule setzt hier andere Akzente. Auch sie betont die künftig strategische Funktion der Schulbehörde, sieht die Aufgabenfülle aber gleichwohl umfangreicher und weitreichender. Sie will, dass der Schulpräsident oder die Schulpräsidentin direkt durch das Volk gewählt wird und argumentiert, dass damit gewährleistet sei, dass eine an der Schule interessierte Persönlichkeit dem Schulressort vorstehe. Sie möchte sicherstellen, dass niemand „contre coeur“ als Vorstand des Schulressorts bestimmt werden kann. Zudem würde sie es vorziehen, auch den Schulrat der Volkswahl zu unterstellen. Damit wäre sichergestellt, dass die ganze Schulbehörde direkt dem Volk verpflichtet wäre. Mit beiden Massnahmen will die Projektgruppe dazu beitragen, dass die Schule in der Einheitsgemeinde eine starke Stellung hat und diese Stellung auf Dauer gewährleistet ist.

Gemeindegesetz spurt vor

Über diese Fragen entscheiden die Glarnerinnen und Glarner bereits an der nächsten Landsgemeinde. Denn die Behördenorganisation wird nicht im Bildungsgesetz, sondern im neuen Gemeindegesetz geregelt. Der Regierungsrat hat das neue Gemeindegesetz noch Ende Jahr dem Landrat zur Beratung übergeben. In Bezug auf die Wahl der Schulpräsidien teilt er die Auffassung der Projektgruppe Schule und empfiehlt die Wahl durch das Volk. Bei den Schulräten möchte er den Entscheid den künftigen Gemeinden überlassen.

Schulorganisation auf drei Ebenen

Die neue Glarner Schulorganisation wird gemäss den Empfehlungen der Projektgruppe aus drei Ebenen bestehen. Der Gemeinderat mit dem Schulpräsidium soll für grundlegende strategische Fragen zuständig sein. Dazu gehören beispielsweise die Schulfinanzen, die Schulordnung und Reglemente sowie Neubauten und Sanierungen von Schulanlagen und Infrastruktureinrichtungen. Zu den Schwerpunktaufgaben der Schulbehörde sollen etwa die Schulplanung und die Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen gehören. Sie soll sie verantwortlich sein für die Schulqualität und die Schulentwicklung und erste Beschwerdeinstanz sein für Entscheide der Schulleitung. Zentral werden die Schulleitungen, die in der Regel mehrere Personen umfassen sollen: Sie sollen die Schulen operativ leiten, die Promotionsentscheide fällen, das Personal führen, Öffentlichkeitsarbeit leisten und die Schulentwicklung prägen. Wieso braucht es dafür mehrere Personen? «Die Schulen werden stattliche „KMU’s“ sein. Je nach Gemeinde werden sie zwischen 65 und 120 Vollpensen umfassen. Dafür braucht es mehr als eine Führungskraft,» erklärt Regierungsrat Jacques Kamm und fügt an, dass es jedoch in jeder Gemeinde eine klar verantwortliche Gesamtschulleitung brauche, die den verschiedenen Schulleitungen vorstehe.

Herausforderungen gemeistert

Die Projektgruppe Schule hatte also zahlreiche Herausforderungen zu lösen. Was denn die grössten gewesen seien, wollen wir vom Projektleiter abschliessend wissen: «Zunächst war es eine grosse Herausforderung, das Wissen der Gruppe auf einen gemeinsamen Level zu bringen. Die Gruppenmitglieder kamen aus so unterschiedlichen Bereichen, dass wir hier vieles zusammenführen mussten. Und dann war es natürlich eine grosse Herausforderung, die verschiedenen Reformebenen zusammenzubringen.» Über die Resultate der Gruppe wird die Glarner Bevölkerung noch intensiv diskutieren können. Denn auch das betont der Bildungsdirektor immer wieder mit Überzeugung: «Bei uns entscheidet über alle diese wichtigen Fragen das Volk. Wir werden eine Schule haben, wie sie das Volk will. Denn nur wenn wir an der Landsgemeinde 2009 eine Mehrheit für das Bildungsgesetz gewinnen, können wir unsere Vorstellungen realisieren.»

((Kasten I))

Die Schule im Jahr 2014

Die Projektgruppe Schule hat als Prognose eine Schulstatistik für das Jahr 2014 erstellt. Als Berechnungsgrundlage hat sie die durchschnittlichen Geburtengänge 1999 – 2006 bezogen auf das Kalenderjahr gewählt. Diese Prognose muss nicht auf die Zahl genau zutreffen, macht aber eine Tendenz sichtbar. Und diese besagt: Die neuen Schulen werden von erheblicher Grösse und mit den heutigen Schulgemeinden nicht vergleichbar sein.

 

Schülerzahlen

Nord

Mitte

Süd

Kanton

Kindergarten

310

230

170

710

Primarschule

930

690

510

2130

Oberstufe

400

300

220

920

Total

1640

1220

900

3760

Vollpensen Lehrpersonen

ca. 118

ca. 87

ca. 65

ca. 270

 

Mehr Infos zu GL2011

Mit den Werkstattberichten informiert die Projektleitung Kanton von „GL2011 – 3 starke Gemeinden – 1 wettbewerbsfähiger Kanton“ in regelmässigen Abständen über den Verlauf der Gemeindestrukturreform. Weitere Infos: www.gl2011.ch. Der Zeit- und Massnahmenplan für die Gemeindestruktur kann als Broschüre gratis bezogen werden Ebenfalls kann per E-Mail ein elektronischer Newsletter abonniert werden: [email protected], Tel. 055 646 66 05.