GL2011 – Verhandlung im Regierungsrat

An der heutigen Verhandlung beschäftigte sich der Regierungsrat ausschliesslich mit der Gemeindestrukturreform 2011. Er nimmt von der „Weisung zur Umsetzung der Gemeindestrukturreform“ Kenntnis.



Wichtiges Ziel: Der Regierungsrat beschäftigte sich heute ausschliessliche mit der Gemeindestrukturreform (Bildmontage: jhuber)
Wichtiges Ziel: Der Regierungsrat beschäftigte sich heute ausschliessliche mit der Gemeindestrukturreform (Bildmontage: jhuber)

In seiner Sitzung beauftragt der Regierungsrat das Departement Volkswirtschaft und Inneres bei den Orts-, Schul-, Fürsorgegemeinden und Tagwen dazu eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Umsetzung des Landsgemeindeentscheides soll dabei in einem fairen und verantwortungsvollen Vereinigungsprozess vollzogen werden. Das Ziel soll sein, drei starke Gemeinden und einen zukunftsorientierten, konkurrenzfähigen Kanton zu gestalten.

Schlanke Strukturen

Der geplante und zum Teil bereits eingeleitete Prozess wird zu schlanken kantonalen Strukturen führen. Dies wird aber unumgänglich zum Abbau von Infrastruktur und leider auch von Arbeitsplätzen führen. Um diesen Konzentrationsprozess möglichst sozial verträglich zu gestalten und um Härtefälle möglichst zu vermeiden werden entsprechende Richtlinien erarbeitet. Wie die Erfahrung bei Fusionen zeigt, können bei einem frühzeitigen Personalstopp und Neueinstellungen mit einem befristeten Arbeitsverhältnis Entlassungen weitgehend vermieden werden. Wichtig ist, dass bei Ersatz- und Neuinvestitionen vorgesorgt wird, dass Überkapazitäten vermieden werden. Dass auch mit den Ressourcen sparsam umgegangen wird und das ausschliesslich gemeindebezogene Denken und Verhalten abgelegt wird. Die Solidarität muss in dieser wichtigen Zeitspanne gelebt werden. Niemand sollte sich auf Kosten anderer Vorteile verschaffen. Damit würde nur der gesamte Prozess des Zusammenschlusses gefährdet.

Gestaltung der neuen Gemeinden

„Spielregeln“ müssen dabei gewährleisten, dass der Regierungsrat, so weit wie nötig, lenkend aber auch korrigierend eingreifen kann. Dies, nachdem sich die betroffenen Gemeinden geäussert haben. Solange die Projekte unterstützt werden, besteht kein Anlass in die Gemeindeautonomie einzugreifen. Die andern Gemeinden sollen sich anderseits einbringen können und die Aufsichtsbehörde, gestützt darauf, eingreifen können. Durch entsprechende Ausgestaltung des Verfahrens solle es den künftigen Gemeinden ermöglicht werden, bereits heute einen Teil der ihnen zufallenden Verantwortung und Kompetenz zu übernehmen. Dadurch sind sie in der Lage in die neuen Aufgaben hineinzuwachsen. Die Gestaltung der neuen Gemeinden soll weitgehend in deren eigenen Händen liegen.

Weitere Schritte

Nach dem denkwürdigen Landsgemeindeentscheid müssen sich die bisherigen Gemeinden auf die drei neuen Gemeinden konzentrieren. Um die Interessen der Gemeinden bereits in der heiklen Übergangszeit einbringen und wahren zu können, stellt ihnen die Weisung ein Instrumentarium zur Verfügung. Diese Weisung soll während der Übergangsphase -. bis zur Errichtung der drei Einheitsgemeinden – gelten. Nach wie vor gilt der 01. Januar 2011 als Fixpunkt. Dazu zählt auch die Übernahme der Aufgaben der bisherigen Fürsorge- und Vormundschaftsbehörden durch den Kanton. Also der Auflösung der Fürsorgegemeinden bis voraussichtlich 01. Januar 2008. Die amtierenden Gemeindepräsidenten werden zudem eingeladen, dem Regierungsrat raschmöglichst mindestens drei Vorschläge für die Projektleitung „Gemeinden“ – Glarus Nord, Mitte und Süd – zu melden. In den nächsten Tagen wird ihnen das entsprechende Anforderungsprofil zugestellt. Den drei genannten Regionen soll so ein Mitspracherecht eingeräumt werden.