Ladenschliessung gemäss Covid-19-Verordnung
Änderung vom 13. Januar 2021
Sehr geehrte Herren Bundesparlamentarier des Kantons Glarus
Im Namen der Detaillisten des Kanton Glarus gelange ich mit folgendem Anliegen an Sie.
Leider sind die erneuten Ladenschliessungen (gem. obenerwähnter Covid-19-Verordnung) für unsere Mitglieder nur schwer zu verstehen.
Die Handhabung der zu schliessende, respektive offenbleibenden Detailgeschäft ist in der Verordnung geregelt, aber weder für uns Detaillisten noch für die Konsumenten/-innen verständlich und nachvollziehbar. Aus Sicht der Detaillisten Kanton Glarus wurde hier nur auf die Anliegen der grossen Detailhändler und Grossverteiler eingegangen.
Die meisten unserer Mitglieder sind Inhaber geführter Firmen mit bis zu 25 Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche von max. 500 m2 und können mit den bereits etablierten Schutzmassnahmen für ein unproblematisches Einkaufen der Kundschaft garantieren.
Für einige unserer Mitglieder kann diese bereits zweite Schliessung der Ladentüren ein weiteres grosses Umsatzloch bedeuten und den Weiterbetrieb des Geschäftes infrage stellen.
Wir bitten Sie, die Anliegen der Detaillisten Kanton Glarus auch in Bundesbern zu vertreten und unseren Mitgliedern eine Stimme zu geben. Somit leisten Sie einen Beitrag zu einem starken Detailhandel im ganzen Glarnerland.
Freundliche Grüsse
Detaillisten Kanton Glarus
Christoph Müller, Präsident