Nachdem der Wirksamkeitsbericht 1 die finanziellen Auswirkungen der Neuaufteilung der Aufgaben und Steueranteile zwischen Kanton und Gemeinden per 1.1.2011 überprüft hat, liegt im Wirksamkeitsbericht 2 der Fokus auf der Überprüfung des innerkantonalen Finanzausgleiches, der ebenfalls seit anfangs 2011 gilt.
Der heutige Glarner Finanzausgleich erfüllt in der Beurteilung des Gemeinderates Glarus seine Ziele und Zwecke mehrheitlich, was sowohl durch den kürzlich durchgeführten Fusionscheck wie auch den Wirksamkeitsbericht 2 bestätigt wurde. Zudem erhält der Glarner Finanzausgleich in einer Studie von Avenir Suisse Bestnoten. Eine Anpassung nach erst 5-jähriger Erfahrung drängt sich in der Beurteilung des Gemeinderates deshalb nicht auf.
Sollten dennoch Änderungen am Finanzausgleichsgesetz vorgenommen werden, müssten nach Ansicht des Gemeinderates die Vermögenssituation des Kantons und der Gemeinden in das System der Finanzausgleich-Mechanismen eingebunden werden.
Glarner Finanzausgleich: Gemeinderat Glarus sieht keinen Anpassungsbedarf
Der Regierungsrat hat bis Ende Mai 2016 eine Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2 (WB 2) und zu möglichen Änderungen am Gesetz über den Finanzausgleich durchgeführt. Der Wirksamkeitsbericht 2 zeigt Optionen auf, wie der Glarner Finanzausgleich weiterentwickelt werden könnte. Nachdem sich der Gemeinderat anlässlich seiner Klausur am 18. März 2016 ein erstes Mal intensiv mit dieser Vernehmlassung befasst hat, verabschiedete er anlässlich seiner Sitzung vom 19. Mai 2016 seine Stellungnahme zuhanden des Regierungsrats.
Eine Anpassung nach erst 5-jähriger Erfahrung drängt sich in der Beurteilung des Gemeinderates deshalb nicht auf. (Bild: e.huber)