Die Pflicht für das Tragen von FFP2-Masken wird in den Alterszentren im Kanton Glarus unterschiedlich gehandhabt. Während die einen Heime FFP2-Masken kostenlos an Besucherinnen und Besucher abgeben, welche keine eigenen mitbringen, wird in anderen Heimen bei jedem Besuch eine neue FFP2-Maske abgegeben. Dies, um sicher zu gehen, dass keine gebrauchten Masken verwendet werden. Die Kosten dieser FFP2-Masken werden dabei mit je zwei Franken pro Stück den Bewohnenden am Ende des Monates verrechnet.
Ein ehemaliges GG-Vorstandsmitglied und heutige Heimbewohnerin hat sich an der Handhabe im Alterszentrum Glarus gestört. Denn nicht alle Heimbewohnenden, etwa solche mit Ergänzungsleistungen, verfügten über die Mittel, die Kosten der FFP2-Masken für ihren Besuch zu übernehmen. Auch sei es nicht besonders angenehm, den Besuch jeweils zu bitten, die FFP2-Maske zu bezahlen. Deshalb sei die Heimbewohnerin an die GG gelangt, ob diese Hand bieten respektive einen Beitrag leisten könne.
Bei der Glarner Gemeinnützige ist die Anregung der Heimbewohnerin auf offene Ohren gestossen. So hat die GG entschieden, im Kanton Glarus die Kosten der FFP2-Masken von Besuchenden in den Alterszentren zu übernehmen. Die GG möchte damit ein Zeichen setzen. In Zeiten, in denen Besuche sehr wertvoll sind, sollen den Heimbewohnenden nicht noch zusätzliche Kosten auferlegt werden. Zudem möchte die GG mit ihrem Beitrag eine einheitliche Praxis in den Glarner Alterszentren gewährleisten.
In einem Schreiben an die Alterszentren bittet die GG diese, den Heimbewohnenden keine Kosten mehr für Masken ihrer Besucherinnen und Besuchern in Rechnung zu stellen. Oder auch von Letzteren keinen Kostenbeitrag an FFP2-Masken einzuziehen. Stattdessen übernimmt die GG für drei Monate die Kosten.