Der Vorstand der Glarner Handelskammer hat sich an seiner letzten Sitzung unter anderem mit den Vorlagen der nächsten Volksabstimmung befasst. Vom Verbandsbeschwerderecht und den übrigen Vorlagen hat er Kenntnis genommen ohne sich zu diesen Vorlagen zu äussern.Die Initiative des Gewerkschaftsbundes für ein flexibles AHV-Alter lehnt er einstimmig ab.Diese verlangt, dass alle Erwerbstätigen mit einem Einkommen unter 120'000 Franken bereits ab 62 und nicht erst ab 65 Jahren eine ungekürzte Rente beanspruchen können, wenn die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Unter diese Einkommensgrenze fallen ca. 90% der Erwerbstätigen. Durch diese Senkung des AHV-Alters würde die AHV-Kasse jährlich mit 1,5 Milliarden Franken zusätzlich belastet, was die Renten gefährdet und den Bestrebungen für eine mittel- bis langfristige Sicherung der AHV zuwiderlaufen. Die Initiative verbaut zudem die Möglichkeit, branchengerechte Lösungen zu schaffen und widerspricht der Bevölkerungsentwicklung gerade in doppelter Hinsicht: einerseits verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentenbezügern in den nächsten 20 Jahren massiv, andererseits nimmt die Lebenserwartung der Bevölkerung ständig zu und die Tendenz des durchschnittlichen Pensionierungsalters, welches heute im Durchschnitt zwischen 65 und 67 Jahren liegt, ist steigend (Deutschland, Grossbritannien), vielfach auch dort, wo es heute tiefer liegt (Osteuropa). Zudem ist der Nutzen fraglich. Bei den unteren Einkommen würden die Ergänzungsleistungen im Ausmasse der Erhöhung der AHV-Rente wegfallen und Leute mit höheren Einkommen würden beschenkt, ohne dass sie darauf angewiesen wären. Der Wirtschaft aber würden wertvolle Arbeitskräfte entzogen, weil die Frührentner kein ins Gewicht fallendes Einkommen mehr erzielen dürfen.
Der AHV geht es zur Zeit noch gut, sie soll nicht durch enorme Zusatzkosten zum Nachteil der jüngeren Generation gefährdet werden.