Glarner Handelskammer lud zu Seminar über die Flankierenden Massnahmen

In der Debrunner AG in Näfels veranstaltete die Handelskammer des Kantons Glarus ein Seminar zu den Flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen.



Arbeitsinspektor Hannes Blumer (links) und Heinz Martinelli
Arbeitsinspektor Hannes Blumer (links) und Heinz Martinelli

Im obersten Stock der Firma Debrunner in Näfels fanden sich nebst den vier Topreferenten Heinz Martinelli, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Sybille Plouda, seco, Hannes Blumer, Arbeitsinspektorat und Luigi Bertini, Amt für Migration auch etwa 40 interessierte Hörer und Hörerinnen ein.

Die teils sehr detaillierten Ausführungen der vier Referenten waren bis zum Schluss interessant und gaben den Anwesenden einen kleinen Einblick in die komplexe Materie der Massnahmenpakete gegen Lohndumping.


Die Flankierenden Massnahmen

Seit dem 1. Juni 2004 sind die ersten Flankierenden Massnahmen in Kraft getreten. Diese umfassen unter anderem ein Entsendegesetz, welches die minimale Lohn– und Arbeitsbedingungen für von ausländischen Firmen in die Schweiz entsendete Arbeiter festlegt.
Als zweite Massnahme liegt neu eine leichtere Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen vor. Diese besagt, dass im Falle wiederholtem Lohndumping trotz geltenden Gesamtarbeitsverträgen, deren Bestimmungen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können. Um dies bisher zu tätigen, mussten ihm mindestens 50% aller Arbeitgeber, sowie 50% aller Arbeiter der betroffenen Branche beigetreten sein. Neu wurde die Quote auf 30% gesenkt.

Der dritte und letzte Punkt umfasst die Branchen ohne geltende Arbeitsverträge. Hier können der Bund und Kantone im Missbrauchsfall verbindliche Mindestlöhne einführen.

Schärfere Strafen in Missbrauchsfällen und Massnahmen gegen die so genannte Scheinselbständigkeit sowie Meldung an die Behörden gehören ebenfalls in das Paket der Massnahmen.

Diese werden im Glarnerland durch den Einsatz von Arbeitsinspektoren sicher gestellt. Zur Sicherstellung dieser Gesetzte wird ab Juni 2006 ein weiterer Arbeitsinspektor eingesetzt. Dabei gehen 50% der Personalkosten zu Lasten des Bundes.

Nach den Referaten wurden die Gäste aufgefordert, ausstehende Fragen zu stellen. Der anschliessende von Debrunner spendierte grosszügige Apéro rundete den Anlass der Glarner Handelskammer perfekt ab.