Der Vorstand der Glarner Handelskammer hat sich an seiner letzten Sitzung ausführlich mit dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas befasst. Dieses Osthilfegesetz festigt den bewährten bilateralen Weg mit der EU, welcher ein zentrales Element der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik darstellt und dehnt diesen auf die neuen Mitgliedstaaten der EU aus. Der EU-Binnenmarkt wächst dadurch auf 450 Millionen Menschen; durch dieses Anwachsen kann für die Schweiz bei vorsichtiger Schätzung mit einer zusätzlichen Zunahme des Bruttoinlandprodukts von 0,5 Prozent (ca. zwei Milliarden Franken) gerechnet werden. Zudem führt das Osthilfegesetz unter anderem mit den Kohäsionszahlungen die langjährige Unterstützung der ehemaligen kommunistischen Länder weiter. Der Erweiterungsbeitrag von 1 Mia Franken wird während 10 Jahren ausbezahlt; er benötigt keine neuen Steuern, sondern wird aufgebracht durch eine Umlagerung bisheriger Osthilfezahlungen und durch Mehreinnahmen der allgemeinen Bundeskasse, z.B. Erträge der Zinsbesteuerung von EU-Steuerpflichtigen, wodurch Steuergelder von EU-Bürgern, welche in der Schweiz anfallen, wieder in die EU zurück fliessen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Osthilfe eine sinnvolle Investition ist und sowohl Solidarität mit den Oststaaten aber auch eigene zulässige Interessenpolitik darstellt. Er empfiehlt daher ein Ja zum neuen Gesetz.
In kantonalen Belangen hat sich der Vorstand in positivem Sinne zum neuen kantonalen Berufsbildungsgesetz geäussert; hingegen hegt er grösste Skepsis gegenüber dem Stimmrechtsalter 16, ein Auseinanderklaffen zwischen ziviler und politischer Mündigkeit erachtet er nicht für notwendig und sinnvoll.
