Glarner Handelskammer unterstützt das Osthilfegesetz

Der Vorstand der Glarner Handelskammer unterstützt das Osthilfegesetz, welches Ende November zur Abstimmung kommt und erachtet das Stimmrechtsalter 16 nicht für nötig.



Die Glarner Handelskammer unterstützt das Osthilfegesetzt (Bildmontage: jhuber)
Die Glarner Handelskammer unterstützt das Osthilfegesetzt (Bildmontage: jhuber)

Der Vorstand der Glarner Handelskammer hat sich an seiner letzten Sitzung ausführlich mit dem Bun­desgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas befasst. Dieses Osthilfegesetz festigt den bewährten bilateralen Weg mit der EU, welcher ein zentrales Element der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik darstellt und dehnt diesen auf die neuen Mitglied­staaten der EU aus. Der EU-Binnenmarkt wächst dadurch auf 450 Millionen Menschen; durch dieses Anwachsen kann für die Schweiz bei vorsichtiger Schätzung mit einer zusätzli­chen Zunahme des Bruttoinlandprodukts von 0,5 Prozent (ca. zwei Milliarden Franken) ge­rechnet werden. Zudem führt das Osthilfegesetz unter anderem mit den Kohäsionszahlun­gen die langjährige Unterstützung der ehemaligen kommunistischen Länder weiter. Der Er­weiterungsbeitrag von 1 Mia Franken wird während 10 Jahren ausbezahlt; er benötigt keine neuen Steuern, sondern wird aufgebracht durch eine Umlagerung bisheriger Osthilfezahlungen und durch Mehreinnahmen der allgemeinen Bundeskasse, z.B. Erträge der Zinsbesteue­rung von EU-Steuerpflichtigen, wodurch Steuergelder von EU-Bürgern, welche in der Schweiz anfallen, wieder in die EU zurück fliessen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Osthilfe eine sinnvolle Investition ist und sowohl Solidarität mit den Oststaaten aber auch eigene zulässige Interessenpolitik darstellt. Er empfiehlt daher ein Ja zum neuen Gesetz.

In kantonalen Belangen hat sich der Vorstand in positivem Sinne zum neuen kantonalen Berufsbildungsgesetz geäussert; hingegen hegt er grösste Skepsis gegenüber dem Stimm­rechtsalter 16, ein Auseinanderklaffen zwischen ziviler und politischer Mündigkeit erachtet er nicht für notwendig und sinnvoll.