Glarner Jungfreisinnige (GJF) zur Landsgemeinde 2013

Der Memorialsantrag «Mietrechtsverfahren kostenlos» wurde von den GJF einstimmig abgelehnt. Dieser Antrag ist überflüssig, da bereits alle Angelegenheiten in diesem Bereich von der Schlichtungsbehörde geregelt werden. Bei Mietrechtsverfahren gilt ausserdem «im Zweifelsfalle für den Schwächeren», in diesem Falle ist damit immer der Mieter gemeint.



Glarner Jungfreisinnige (GJF) zur Landsgemeinde 2013. (Archivbild: e.huber)
Glarner Jungfreisinnige (GJF) zur Landsgemeinde 2013. (Archivbild: e.huber)

Angenommen wurde hingegen das Gesetz über die Standortförderung. Die GJF sind der Meinung, dass eine entsprechende Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Glarus notwendig ist. Durch den wirtschaftlichen Wandel entstehen andere Prioritäten, wie z.B. Förderbeiträge, Wohn- und Bildungsangebot, Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften, die berücksichtigt werden müssen.

Die GJF beantragen an der Landsgemeinde den Memorialsantrag «Mundart im Kindergarten» abzulehnen. Mit einem Drittel zu zwei Drittel haben sich die GJF gegen den Antrag ausgesprochen. 2012 wurde bereits eine erlassene Weisung revidiert, die regelt, dass ein Drittel der gesamten Unterrichtszeit in Hochdeutsch gesprochen wird – jedoch nur von Lehrpersonen, den Kindern ist es selbst überlassen, wie sie sprechen möchten. Die GJF sind sich einig: Diese Bestimmung gehört keinesfalls ins Gesetz, sondern in den Lehrplan.

Hinzu kommt, dass man den Kindergartenkindern dadurch den erleichterten Einstieg in die Primarstufe verweigern würde. Schliesslich müssen wir uns weiter- und nicht zurückentwickeln.

Anschliessend laden die Glarner Jungfreisinnigen Sie herzlich zum alljährlichen Landsgemeinde-Apéro am Ring ein.