Der 1. Zwillingsmemorialsantrag «Glarner öV mit integralem Halbstundentakt und Anschluss in Ziegelbrücke ans überregionale Bahnnetz» wurde von den GJF einstimmig abgelehnt. Dieser Antrag würde den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel nicht fördern. Der Bedarf ist sehr gering, und aus diesem Grund würden erhebliche Mehrkosten entstehen. Ein weiterer, aber nicht weniger wichtiger Grund, ist der Energieverschleiss.
Ebenfalls wurde der 2. Zwillingsmemorialsantrag «Schaffung eines Fonds für Investitionen im öffentlichen Verkehr» mehrheitlich abgelehnt. Die GJF sind der Meinung, dass dieses Geld in anderen Bereichen dringender benötigt wird und deshalb noch nicht zugeteilt werden sollte.
Der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr folgen die GJF dem Vorschlag des Landrates. Damit wird ein Schritt in die entsprechende Richtung gemacht, um den ökologischen Standard im Strassenverkehr zu erhöhen.
Die GJF beantragen an der Landsgemeinde eine Änderung zum Gesetz über die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizer Art.15. In Zukunft soll nicht nur für Auslandschweizer die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe bestehen, sondern für alle Stimmbürger. Mit dieser Gesetzesänderung werden vor allem jüngere Stimmberechtigte angesprochen. Man kann davon ausgehen, dass die Stimmbeteiligung dadurch stetig zunehmen wird. Ausserdem müsste bei dieser Gesetzesänderung auf nationaler Ebene der Gesetzesartikel nicht mehr verändert werden.
