Nachdem die sachliche Zuständigkeit des Kantonsgerichtes in einem Vorverfahren geprüft und auch für die ehemaligen Bankräte durch das Obergericht rechtskräftig bejaht worden ist, hat die Glarner Kantonalbank dieser Tage beim Kantonsgericht Glarus die definitive Klageschrift mit einem Schadenersatzbegehren über 38,6 Millionen Franken gegenüber ehemaligen Bankräten und Geschäftsleitungsmitgliedern sowie der damals verantwortlichen Revisionsstelle eingereicht. Ziel der Bank ist es, dass sie einen Teil des ihrer Meinung nach durch unsorgfältiges Handeln der eingesetzten Organe entstandenen Gesamtschadens zurück erhält.
Da es sich um ein sehr komplexes Verfahren gegenüber mehreren Beklagtengruppen handelt, rechnet die Glarner Kantonalbank nicht mit raschen Resultaten. Bezüglich ihrer Prozesschancen zeigt sie sich jedoch zuversichtlich.
