Glarner Kantonalbank überarbeitet ihr Entschädigungsreglement

Der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank unterzieht in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat das Entschädigungsreglement für die Geschäftsführung der Bank einer periodischen Überprüfung und passt dieses bei Bedarf zuhanden der nächsten Generalversammlung an.



Glarner Kantonalbank überarbeitet ihr Entschädigungsreglement. (Archivbild: ehuber)
Glarner Kantonalbank überarbeitet ihr Entschädigungsreglement. (Archivbild: ehuber)

Das Reglement betreffend Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Glarner Kantonalbank wurde erstmals an der Generalversammlung im Mai 2010 genehmigt. Dieses Reglement ist periodisch zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Seit der letzten Kantonalbanken-Gesetzesrevision anlässlich der Landsgemeinde 2009 genehmigte die Generalversammlung jeweils auf Antrag des Verwaltungsrates die Grundsätze und Bandbreiten der Entschädigungen der Geschäftsleitung. Somit besteht eine Mitbestimmung des Aktionariats bei den Entschädigungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung, welche die Generalversammlung bislang immer wahrgenommen hat. Das heute gültige Kantonalbankengesetz entspricht diesbezüglich den mondernsten Corporate-Governance-Anforderungen.

Der Strategie- und Personalausschuss der GLKB hat sich im zweiten Quartal dieses Jahres dem Entschädigungsreglement für die Geschäftsleitungsmitglieder der Glarner Kantonalbank gewidmet. Mit Blick auf die Generalversammlung 2013 wird das Reglement in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat der periodischen Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst. Wichtigste Faktoren bilden dabei die Qualifikationen und Kompetenzen der Funktionsträger sowie die Marktfähigkeit der festgelegten Entschädigungen.

Die durch Verwaltungsrat und Regierungsrat gewonnenen Erkenntnisse der Reglementsüberprüfung werden zuhanden der Generalversammlung 2013 traktandiert.