Glarner Komitee gegen die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts

Die Natur hat keinen Anwalt. Diese Rolle übernehmen laut Gesetz die Umweltverbände mit dem Verbandsbeschwerderecht. Die Zürcher FDP-Initiative, die am 30. November zur Abstimmung kommt, will dieses Recht praktisch ausschalten und den Umweltschutz schwächen. Im Kanton Glarus hat sich vor kurzem der Verein und das Komitee „NEIN zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts“ gegründet.



Vertreterinnen und Vertreter von Glarner Umweltverbänden und Parteien an der Gründungsversammlung des Vereins und Komitees „NEIN zur Abschaffung des Verbandsbe-schwerderechts“ (Bild: zvg.)
Vertreterinnen und Vertreter von Glarner Umweltverbänden und Parteien an der Gründungsversammlung des Vereins und Komitees „NEIN zur Abschaffung des Verbandsbe-schwerderechts“ (Bild: zvg.)

Dem Glarner Komitee gehören bereits 40 Einzelmitglieder an und die sechs Verbände Pro Natura Glarus, VCS Glarus, SAC Sektion Tödi, Glarner Heimatschutz, WWF Glarus, Glarner Natur- und Vogelschutzverein (Beitrittserklärung siehe: www.wwf-gl.ch).

Gegen 700 Baugesuche wurden 2007 im Amtsblatt des Kantons Glarus veröffentlicht. Im gleichen Jahr haben die Glarner Verbände sieben Einsprachen erhoben, also lediglich bei einem Prozent aller Baugesuche. Von den Glarner Verbänden wurde 2007 nur eine Beschwerde, die übrigens vom Verwaltungsgericht gutgeheissen wurde, eingereicht. Beim Linthprojekt konnte 2007 ein Vergleich erzielt und die Einsprache zurückgezogen werden.

Seit 40 Jahren bewährt sich das Beschwerderecht. Dieses Instrument stellt sicher, dass die heute geltenden Gesetze für den Umwelt-, Natur- und Heimatschutz, für die Gewässer, den Wald, die Jagd und Fischerei sowie den Wanderwegen von den Behörden richtig vollzogen werden. Wo nötig, können die 30 beschwerdeberechtigten Organisationen Behördenentscheide von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen. 2007 mussten in der Schweiz in 76% der beanstandeten Fälle Korrekturen zu Gunsten der Umwelt und Natur vorgenommen werden. Das zeigt klar: das Beschwerderecht ist notwendig und wirksam. Und trotzdem steht es seit Jahren und immer wieder unter Beschuss – oder gerade deswegen.

Die Zürcher FDP-Initiative ist reine Zwängerei. Das Verbandsbeschwerderecht wurde bereits 2007 vom eidgenössischen Parlament verschärft, die Umweltverträglichkeitsprüfung gestrafft, die Einsprachen neu geregelt, die Kontrollen verbessert. Die Verbände müssen die Gerichtskosten selber tragen, wenn sie Gerichtsfälle verlieren. Mit all diesen Änderungen kommt man den Anliegen der Wirtschaft für eine Beschleunigung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren entgegen. Umso entschiedener ist die Zürcher FDP-Initiative abzulehnen.

Bundesrat, Parlament, CVP, SP, EVP, Grünliberale, Grüne sprechen sich gegen die Initiative aus. Die Organisation der Einkaufscenter-Betreiber (Migros, Coop, Ikea usw.) ist der Meinung, dass die Initiative das falsche Mittel ist, um die Anliegen der Wirtschaft umzusetzen. Der Schweizer Tourismusverband schreibt in seiner Stellungnahme: „Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbandsbeschwerderecht haben in den vergangenen Jahren wesentlich zur Verbesserung der Umweltsituation in der Schweiz geführt.“ Was soll also diese Initiative, wenn nicht einmal jene, die davon profitieren sollten, für diese Initiative einstehen?

Weitere Informationen:

Barbara Fierz, Pro Natura Glarus, 055 640 99 80

Fritz Weber, VCS Glarus, 055 640 34 21

Stefan Paradowski, WWF Glarus, 055 640 84 09