Die Genossenschaft Glarner Krankenversicherung (GLKV) und die Kantonsspital Glarus AG (KSGL) einigen sich im spitalambulanten Bereich auf eine rückwirkende Erhöhung des Taxpunktwerts. Für die Jahre 2020 bis 2023 wurde ein Taxpunktwert von 87 Rappen und ab dem Jahr 2024 ein Taxpunktwert von 88 Rappen vereinbart. Der Taxpunktwert liegt damit über dem bisherigen Taxpunktwert von
83 Rappen, aber unter dem vom Regierungsrat des Kantons Glarus im Jahr 2023 festgesetzten Tax- punktwert von 90 Rappen. Dieser ist aufgrund von Beschwerden noch nicht rechtskräftig.
Auch im akutstationären Bereich wurde eine neue Lösung gefunden. Für die Periode von Mai bis De- zember 2023 wurde eine Fallpauschale von 10'100 Franken vereinbart, ab dem Jahr 2024 eine solche von 10'140 Franken. Auch dieser Tarif liegt über dem bisherigen Tarif von 9'925 Franken, aber unter der vom Glarner Regierungsrat im Jahr 2024 festgesetzten Fallpauschale von 10'212 Franken. Diese ist, aufgrund von Beschwerden ebenfalls noch nicht rechtskräftig.
Parteien haben sich geeinigt
Die Einigung zwischen beiden Parteien wurde nach langen und intensiven Verhandlungen und unter Vermittlung von Landesstatthalter Markus Heer, Departementsvorsteher Finanzen und Gesundheit gefunden. Die beiden Tarifverträge wurden vom Regierungsrat am 27. Mai 2025 als gesetzesmässig, wirtschaftlich und billig beurteilt und genehmigt. Mit der Einigung nimmt die GLKV Abstand von den hängigen Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, in denen sie zusammen mit über 30 anderen Krankenversicherern von der tarifsuisse ag vertreten wird. Die Einigung bedeutet, dass die GLKV von ihren aktuellen und ehemaligen Versicherten teilweise eine Kostenbeteiligung nachfordern muss (s. Infobox).
Mit der erzielten Lösung in gleich zwei Tarifbereichen unterstreichen die GLKV und das KSGL ihre Verantwortung gemäss dem gesetzlich verankerten Verhandlungsprimat und setzen ein starkes Sig- nal für eine nachhaltige Tarifpartnerschaft. Beide Seiten zeigen mit der Kompromisslösung gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Situation: einerseits die schwierige wirtschaftliche Situation der Spitäler, andererseits der Bedarf an einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung. Die GLKV und das KSGL wollen auch in Zukunft partnerschaftlich zum Wohl der Patientinnen und Patienten, bzw. der Versi- cherten zusammenarbeiten.
Nachforderung von Kostenbeteiligungen bei den Versicherten der Glarner Krankenversicherung
Da die neu vereinbarten Tarife über den verrechneten Tarifen liegen, ist die GLKV gesetzlich ver- pflichtet, bei einzelnen ihrer Versicherten die Tarifdifferenz nachzufordern. Eine entsprechende Nachforderung erhalten dabei alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es handelt sich um aktuelle oder ehemalige Versicherte der GLKV,
- die versicherte Person liess sich im KSGL ambulant (bis zurück ins Jahr 2020) oder stationär (bis zurück
im Mai 2023) behandeln; und
- die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) wurde bzw. wird nicht ausgeschöpft.
Die Nachforderung entspricht der Tarifdifferenz bis zur maximalen Höhe der Kostenbeteiligung. Die entsprechenden Rechnungen werden den betroffenen Personen in den nächsten Tagen zugestellt.





