Glarner ÖV-Konzept 2014 / Wirkungsanalyse öffentlicher Verkehr 2012 – 2017

Die Landsgemeinde 2012 hatte zusammen mit einem jährlichen Rahmenkredit von knapp 7 Mio. Franken die Eckwerte des Bahn- und Busangebotes im Glarnerland ab Sommer 2014 bestimmt. Damit hatten die Stimmberechtigten im Ring einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs beschlossen. Gleichzeitig hatten sie den Regierungsrat beauftragt, nach drei vollen Betriebsjahren dem Landrat eine Wirkungsanalyse zu unterbreiten sowie Antrag auf unveränderte Weiterführung oder auf allfällige Anpassungen zu stellen.



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Für viele Partner und Anspruchsgruppen völlig überraschend, hat der Regierungsrat am 24. Oktober 2017 auf der Grundlage der Wirkungsanalyse bereits einschneidende Entscheide gefällt. Unter anderem sollen in der Gemeinde Glarus ab Dezember 2019 die Busstrecken wegfallen, welche die Alterszentren Salem, Bühli und Bergli sowie die Aeugstenbahn mit dem öffentlichen Verkehr erschliessen.

Der Gemeinderat Glarus hat von den Entscheiden des Regierungsrates im Zusammenhang mit der vorliegenden Wirkungsanalyse aus der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 24. Oktober und den Medien Kenntnis erhalten. Der Gemeinderat akzeptiert weder das gewählte Vorgehen noch die inhaltlichen Entscheide des Regierungsrates. Der Gemeinderat ist bereit, die vorliegende Wirkungsanalyse zu würdigen und mit den kantonalen Verantwortlichen nach geeigneten Alternativen und Angebotsanpassungen zu suchen. Dazu ist aber ein Dialog zwischen Kanton und Gemeinden nötig.

Die Gemeinde Glarus hat mit dem Kanton in den letzten Jahren auf der Grundlage des kantonalen ÖV-Gesetzes sowie den Entscheiden der Landsgemeinde 2012 gut zusammengearbeitet. Bereits 2014 hat der Kanton verschiedene Anliegen des Gemeinderates bezüglich Linienführung der Buslinie Bahnhof Glarus/Aeugstenbahn berücksichtigt. Und auch die Gemeinde hat sich klar zu ihren Aufgaben bekannt und z.B. in verschiedene Bushaltestellen investiert. Dies immer in enger Koordination mit den ÖV-Verantwortlichen des Kantons. So wurde zum Beispiel 2015 die Haltestelle beim Alterszentrum Bergli komplett neu angelegt. Und 2016/2017 hat die Gemeinde die Benutzerfreundlichkeit der Bushaltestelle Kantonsschule/Kantonsspital verbessert.

Der Gemeinderat stellt sich den wirtschaftlichen Kriterien, welche zu den aktuellen Regierungsratsentscheiden geführt haben. In die weitere Entscheidfindung sind aus Sicht des Gemeinderates Glarus unter anderem folgende weitere Überlegungen einzubeziehen:

- Die soziale Verantwortung gegenüber den Alterszentren und der älteren Generation verlangen in der Beurteilung des Gemeinderates klar, dass der Kanton weiterhin ein geeignetes ÖV-Angebot zur Erschliessung der Alterszentren zur Verfügung stellt.

- Die Gemeinde Glarus fördert die Nutzung des öffentlichen Verkehrs aktiv. Dies im Gespräch mit den grossen Arbeitgebern am Standort Glarus und mit Blick auf die eigenen Mitarbeitenden. Damit das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr klappt, braucht das aktuelle ÖV-Konzept und die Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte mehr Zeit.

2018 wird die Gemeinde Glarus die 2016 beschlossene Neuordnung der Parkierung umsetzen. Verschiedene Parkierungsarten werden mit einer Gebühr belegt, um die Parkierung künftig steuern und die verschiedenen Bedürfnisse besser aufeinander abstimmen zu können. Damit werden die ÖV-Alternativen z.B. für Pendler oder Touristen weiter an Attraktivität gewinnen.

Der Gemeinderat Glarus fordert vom Regierungsrat eine Neubeurteilung seines Entscheides vom 24. Oktober 2017. Gleichzeitig bietet der Gemeinderat im Rahmen der geltenden inhaltlichen und finanziellen Zuständigkeiten die Mitarbeit der Gemeindeverantwortlichen bei der Prüfung von Alternativen und Angebotsanpassungen an.