Glarner Regierung möchte CO2-Reduktion beschleunigen

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision der nationalen CO2-Verordnung beantragt der Regierungsrat diverse Änderungen. Emissionen sollen durch konsequentere Regelungen schneller reduziert werden.



Medienmitteilung von der Regierungsratssitzung vom 18. August (Bild: iStock)
Medienmitteilung von der Regierungsratssitzung vom 18. August (Bild: iStock)

In der Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) nimmt der Glarner Regierungsrat zu verschiedenen Punkten Stellung.

CO2-Emissionen von Fahrzeugen

Die CO2-Flottenzielwerte für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper müssen mit einem anderen Verfahren als bisher berechnet werden, da der tatsächliche CO2-Ausstoss massiv abweicht von den berechneten Werten. Dazu wird im Typenprüfverfahren ein neuer Fahrzyklus eingeführt, welcher die realen Fahrbedingungen und damit die tatsächlichen CO2-Emissionen besser widerspiegelt. Die Umrechnung der Zielwerte ermöglicht es den Automobilimporteuren, die Flottengrenzwerte auf dem Papier einfacher zu erreichen.

Da die von der Automobilindustrie durchgeführten Optimierungen im Typenprüfverfahren sehr umstritten sind und für die Erfüllung der Klimaziele die Realemissionen relevant sind, muss dieses Entgegenkommen –so die Glarner Regierung – an die Fahrzeugindustrie begrenzt werden. Insbesondere kritisiert der Regierungsrat, dass die Umrechnung als zusätzliche Erleichterung eingeführt wird, aber sämtliche bereits bestehenden Erleichterungen (Ökoinnovationen, Supercredits usw.) weitergeführt werden. Da die Umrechnung zwischen den Messverfahren gesetzlich festgelegt ist, müssen im Gegenzug die weiteren Erleichterungen schneller als vorgesehen zurückgefahren werden.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat, es sei die gesamte Neuwagenflotte (nicht nur 95% im Rahmen der Einführungsphase) per 2022 auf die tiefsten CO2-Emissionen zu verpflichten.

Kontrolle von E-Fahrzeughandel

Um die CO2-Flottenziele einfacher zu erfüllen, wurden E-Fahrzeuge, die mit 0 Gramm CO2 in die Berechnung einfliessen, importiert und in Verkehr gesetzt. Allerdings blieben diese Fahrzeuge danach nicht in der Schweiz, sondern wurden wieder exportiert. Damit leisteten sie auch keinen Beitrag zur Emissionsverminderung. Diese Praxis, die bereits in früheren Stellungnahmen bemängelt wurde, wird nun mit einer Ergänzung in der revidierten CO2-Verordnung unterbunden. Dazu wird präzisiert, dass nur Fahrzeuge angerechnet werden, die nach der Zulassung eine entsprechende Verwendung in der Schweiz haben. Hier beantragt der Regierungsrat die Etablierung eines Kontrollmechanismus, um sicherzustellen, dass diese Praxis in der Realität unterbunden wird.

Mehr Gewicht aufs Fahrzeuggewicht

Der Regierungsrat vermisst im Verordnungsentwurf Anreize zur Umstellung auf leichtere Fahrzeuge. Dies wäre aber wichtig, um den Trend zu schwereren Fahrzeugen abzuschwächen und damit die Emissionen zu stabilisieren bzw. zu vermindern.

Sanktionsbeträge

Die Sanktionsbeträge bei Überschreiten der Emissionsziele sind an die Regelungen in der EU angelehnt und mit einem gemittelten Wechselkurs berechnet. Mit diesem Vorgehen werden Unterschiede in der Kaufkraft zwischen der EU und der Schweiz nicht abgebildet. Deshalb verlangt die Glarner Regierung bei der Berechnung der Sanktionsbeträge eine Anpassung an die Kaufkraft.

Emissionshandel

Die maximale Menge an Emissionsrechten, die für Betreiber von Anlagen zur Verfügung steht, wurde in der Vergangenheit jeweils um 1,74 Prozent pro Jahr gekürzt. Ab 2021 wird die Menge der Emissionsrechte neu um 2,2 Prozent pro Jahr vermindert. Das gilt auch die maximale Menge an Emissionsrechten für Luftfahrzeugbetreiber. Der Regierungsrat begrüsst dieses Vorgehen im Grundsatz, sorgt es doch dafür, dass die Teilnehmenden am Emissionshandelssystem (EHS) Anreize zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen haben. Ebenso wird wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass neu die Menge der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte an die Anlagenbetreiber jährlich aufgrund der Aktivitätsrate angepasst werden kann. Allerdings verlangt der Regierungsrat eine Überprüfung der Auswirkungen dieser Regelungen. Sollten sich nachteilige Entwicklungen ergeben, sind diese mit einer Anpassung der Verordnungsbestimmungen zu berichtigen.

CO2-Abgaben: Schraube anziehen

Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen wurde bisher alle zwei Jahre aufgrund der Emissionsentwicklung angepasst. Die letzte Erhöhung wurde 2018 auf 96 Franken pro Tonne CO2 vorgenommen. Diesem Vorgehen folgend, hätte der nächste Erhöhungsschritt bereits 2020 stattfinden müssen. Die Schweiz befindet sich bezüglich der Einhaltung des Reduktionsziels für 2020 von minus 20 Prozent gegenüber 1990 nicht auf Kurs. Auch beim Sektorziel für Gebäude von minus 40 Prozent gegenüber 1990 ist absehbar, dass es nicht erreicht wird. Es sei daher angezeigt, den nächsten Erhöhungsschritt der CO2-Abgabe auf 120 Franken pro Tonne CO2 nicht wie vorgeschlagen 2022, sondern bereits 2021 vorzusehen, falls sich die Emissionen nicht entsprechend reduzieren.

 

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