Glarner Regierung will Wolfsbestand regulieren

Der Regierungsrat unterstützt die Revision der eidgenössischen Jagdverordnung in der vorgeschlagenen Stossrichtung. Er verlangt in der Vernehmlassung jedoch eine weitergehende Herabsetzung der Schwellen zur Regulierung der Wölfe bei angerichteten Schäden. Insbesondere verlangt er, dass auch durch Wolfsangriffe verletzte bzw. notgeschlachtete Tiere oder abgestürzte Tiere mitgezählt werden.



In der Fotofalle: Anfang 2020 wurden in Filzbach zwei Wölfe festgestellt, vermutlich die Elterntiere der jetzt beobachteten Jungwölfe • (Foto: Abteilung Jagd und Fischerei)
In der Fotofalle: Anfang 2020 wurden in Filzbach zwei Wölfe festgestellt, vermutlich die Elterntiere der jetzt beobachteten Jungwölfe • (Foto: Abteilung Jagd und Fischerei)

Der Glarner Regierungsrat schliesst sich in der Vernehmlassung zur Revision der eidgenössischen Jagdverordnung grundsätzlich der Stellungnahme der Regierungsrkonferenz der Gebirgskantone an. Der Regierungsrat weist aber auch auf die Bedeutung der Landwirtschaft im Kanton Glarus hin. Die Alpwirtschaft ist im Kanton Glarus für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung. 325 direktzahlungsberechtigte Glarner Heimbetriebe halten rund 8500 Grossvieheinheiten, davon ca. 7600 Rinder.70 Prozent der auf Glarner Alpen gesömmerten Tiere stammen von Glarner Heimbetrieben.

Die starke Zunahme der Wolfspopulation – so der Regierungsrat – wird in den kommenden Jahren sowohl die Landwirte als auch die kantonale Verwaltung vor grosse Herausforderungen stellen. Mit der vorliegenden Revision werde ein dringlich benötigter Schritt in die richtige Richtung unternommen, der aber bei Weitem nicht hinreichend sei, um auch in Zukunft eine Ausstossung von über 95 Prozent auf den Glarner Alpen zu erreichen. Gefordert werden insbesondere drei Massnahmen:

  • Eine weitergehende Herabsetzung der Schwellen zur Regulierung der Wölfe bei angerichteten Schäden. Insbesondere sollen auch durch Wolfsangriffe verletzte bzw. notgeschlachtete Tiere oder abgestürzte Tiere mitgezählt werden.
  • Der Wolfbestand soll vorausschauend reguliert werden können.
  • Die finanzielle Entschädigung der ergriffenen Herdenschutzmassnahmen sollen ausgebaut werden, weil sie gemäss einer Studie von 2019 zur «Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei der Anpassung an die Grossraubtiersituation …» lediglich 50% der Kosten decke.