Glarner Regierungsrat nimmt Stellung zur Petition der «IG wolfsicherer Lebensraum»

«IG wolfsicherer Lebensraum» – Antwort auf die Unterschriftensammlung Petition «Bedenken um unser Dasein mit dem geschützten Wolf».



Die Petition wurde anlässlich der Medienkonferenz am 24.10.2022 an Landammann Benjamin Mühlemann durch Ruedi Rhyner, Elm und Barbara Vögeli, Engi übergeben. (Bild: zvg)
Die Petition wurde anlässlich der Medienkonferenz am 24.10.2022 an Landammann Benjamin Mühlemann durch Ruedi Rhyner, Elm und Barbara Vögeli, Engi übergeben. (Bild: zvg)

Bereits sind in diesem Winter wieder wüste Bilder von Wolfsrissen in Siedlungsnähe aufgetaucht. Die IG sammelt diese Bilder, welche ihr zugetragen werden. Ein regelrechtes Blutbad wurde in Engi beim Golfplatz und in Linthal hinter dem Volg vorgefunden. Es bewahrheitet sich leider, dass die Problematik weiter zunimmt und der Winter, nach dem traurigen Alpsommer, ein weiteres belastendes Kapitel in dieser Problematik sein wird. Wenn der Schnee bald Einzug hält, werden diese Vorkommnisse noch mehr werden. Dies wird auch in der Antwort der Regierung zu unserer Petition festgehalten. Sie stützt die IG in allen ihren Punkten.

Verschiedene Meldungen aus der Bevölkerung beunruhigen einen. So traf in Dorfnähe von Elm eine Person, die mit dem Hund unterwegs war, auf mehrere Wölfe und entschied, eilends umzukehren. Solche Begegnungen zeigen, dass es nicht mehr viel braucht, bis die Situation in einer Eskalation enden könnte. In der Antwort auf unsere Petition wird erkannt, dass gehandelt werden muss. Der Wolf sei anpassungsfähig und dass die bis jetzt getroffenen Massnahmen, wie Herdenschutz auf verschiedenen Ebenen oder die Vergrämung der Wölfe in Siedlungsnähe, nicht reichen werden. So verspricht die Regierung, dass der Druck auf Bundesebene hochgehalten werde und sie sich für eine Verschärfung der Jagdgesetzverordnung (gültig voraussichtlich ab Sommer 2023) einsetzen werde und dass sie ein allfälliges Referendum aktiv bekämpfen wollen. Die Regierung schreibt weiter: «Damit die Aufwendungen für die Land- und Alpwirtschaft auf ein vertretbares Mass reduziert werden können, braucht es eine stärkere Regulierung des Wolfsbestandes.»

Diese neuen Vorgaben sollen erlauben, auffällige Tiere, die sich in Siedlungsnähe aufhalten rasch zu erlegen und damit den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Dies ist für uns ein enorm wichtiger Punkt: Der Schutz der Bevölkerung, sowie der Nutztiere ist zu gewährleisten und ist höher zu gewichten als derjenige eines geschützten Grossraubtieres.

Es geht nicht darum den Wolf auszurotten, es geht darum ein vertretbares Mass zu finden. Die Ausbreitung des Raubtieres nimmt ein Ausmass an, das vor allem die Bergbevölkerung mit ihrer Alp- und Viehwirtschaft, vor existenzielle Sorgen und Nöte stellt.

2 Jungtiere des Jahrgangs 2022 dürfen nun entnommen werden. In diesem Zusammenhang fragt sich die IG, wie konkret diese Abschüsse vorgenommen werden. Bis jetzt ist es der Wildhut noch nicht gelungen, diese Entnahmen zu vollziehen. In diesem Punkt sucht die IG nochmals den Kontakt mit den zuständigen Behörden und fordert diesbezüglich den sofortigen Einbezug von instruierten Jägern.

(Nachtrag: In der Nacht vom 28. auf den 29. Dezember wurde in Engi aus dem Kärpfrudel ein männlicher Jungwolf erlegt. Wie aus Mitteilung vom Kanton Glarus ersichtlich ist, soll der Jungwolf aus dem Rudelverband erlegt worden sein. Dies ist umso mehr begrüssenswert, als der Lerneffekt daraus hoch einzustufen ist.)