Glarner Wahlplakate sollen bewilligungsfrei aufgestellt werden können

Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, künftig das Anbringen von temporären Wahlplakaten unter bestimmten Bedingungen ohne Bewilligung zu erlauben. Er beantragt dem Landrat, einer Verordnungsänderung zuzustimmen und ein entsprechendes Postulat als erledigt abzuschreiben.



Wahlplakate sollen in bestimmten Rayons bewilligungsfrei werden • (Archivfoto: Keystone-SDA)
Wahlplakate sollen in bestimmten Rayons bewilligungsfrei werden • (Archivfoto: Keystone-SDA)

Das Aufstellen von temporären Strassenreklamen bei Wahlen und Abstimmungen sowie Veranstaltungen im Kanton Glarus soll in einem bestimmten Rahmen ohne Bewilligung erlaubt werden. Dies schlägt der Regierungsrat vor, nachdem er die Vernehmlassungsantworten zu diesem Thema analysiert hat.  

Die Landratsfraktionen der SVP und der FDP forderten in einem Postulat vom Dezember 2020 ein einfacheres Bewilligungsverfahren für politische Plakatwerbung am Strassenrand. Das bisherige zweistufige Bewilligungsverfahren durch die Kantonspolizei und die Gemeinde wurde als zu schwerfällig und nicht benutzerfreundlich bewertet. Der Landrat unterstützte das Ansinnen, überwies das Postulat und schrieb es gegen den Willen des Regierungsrates nicht als erledigt ab. Dieser hatte vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die Bewilligung von temporären Strassenreklamen ausschliesslich den Gemeinden zu überlassen.

Vernehmlassung ergab zwei klare Positionen

Eine Vernehmlassung bei Gemeinden, Parteien und Verbänden ergab im Wesentlichen zwei Positionen:

  • Das Bewilligungsverfahren erfolgt ausschliesslich durch die Kantonspolizei.
  • Temporäre Strassenreklamen erfordern keine Bewilligung.

In den Kantonen Luzern, Aargau und Thurgau gilt bereits heute eine Bewilligungsfreiheit für temporäre Strassenreklamen. Die Erfahrungen zeigen, dass es zu keinem Wildwuchs kam und sich der Aufwand für die Überwachung und Beseitigung von widerrechtlich aufgestellter Werbung in Grenzen hält. 

Regierungsrat schwenkt auf «bewilligungsfrei» ein

Der Regierungsrat schlägt vor, temporäre Strassenreklamen vor Wahlen und Abstimmungen und für Veranstaltungen ab sofort ohne Bewilligungen zu erlauben. Einerseits zeigen die Erfahrungen in anderen Kantonen, dass ein präventiver staatlicher Eingriff in Form einer vorgängigen Bewilligung offensichtlich nicht notwendig ist. Andererseits entfällt ein Verwaltungsaufwand. Allerdings sollen Bedingungen gelten, die in einer Weisung der Kantonspolizei geregelt werden sollen:

  • inhaltliche Beschränkung auf Wahlen, Abstimmungen oder Veranstaltungen im Kanton Glarus;
  • Ausscheidung von zulässigen Gebieten;
  • Vorgabenkatalog für die Gestaltung;
  • keine beleuchteten Reklamen;
  • definierte Standorte mit Reklameverbot wie Strassensignalisationen, Kreuzungen oder Kreisel;
  • klar definierte Zeitfenster.

Die neue Lösung soll vorerst auf fünf Jahre befristet werden, in denen Erfahrungen gesammelt und allenfalls Anpassungen gemacht werden können. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung der Reklameverordnung zuzustimmen und das Postulat als erledigt abzuschreiben. 

Das Postulat und der Antrag des Regierungsrates an den Landrat sind in der Gechäftsdatenbank des Landrates publiziert.