«Glarner Wasserrecht hat grosse Investitionen und starke CO2-Reduktion ermöglicht»

Einmalig wie die Landsgemeinde ist auch das Glarner Wasserrecht. Das Ufer-Anstösserrecht hat in den letzten Jahren, laut Hans-Peter Keller, Präsident IG Kleinwasserkraft, Investitionen von fast 200 Millionen Franken und eine jährliche CO2-Reduktion von 55 000 Tonnen ermöglicht. An diesem Erfolgsmodel sollte man auch in Zukunft nichts ändern.



Mitteilung IG Kleinwasserkraft Glarnerland (Bilder: zvg)
Mitteilung IG Kleinwasserkraft Glarnerland (Bilder: zvg)

Die Kraft der Linth und der Sernf haben im 19. Jahrhundert die industrielle Revolution im Kanton Glarus ermöglicht. Eine Entwicklung, die im Glarnerland – als einer der meist industriealisierten Kantone in der Schweiz – auch mit zahlreichen Arbeitsplätzen und Lehrstellen noch heute deutlich spürbar ist. «Zudem fand in den letzten zehn Jahren eine Art Revolution statt», betont Hans-Peter Keller, Präsident IG Kleinwasserkraft. So haben in dieser Zeit zahlreiche Unternehmen an den Gewässern entweder neue Wasserkraftwerke gebaut oder ihre bestehenden Anlagen erneuert. «Das dürften Investitionen von über 200 Millionen Franken gewesen sein und deren Arbeiten wurden mehrheitlich vom lokalen Gewerbe ausgeführt.» Neben diesem volkswirtschaftlichen Nutzen konnte im Kanton Glarus im Jahr 2020 mit der erneuerbaren Energie Wasserkraft aus Kleinkraftwerken über 100 Gigawattstunden Strom oder genug Energie für mehr als 24 000 mittlere Haushaltungen resp. 1/3 des Gesamtstromverbrauchs im Kanton Glarus produziert werden. «Damit konnte zusätzlich der jährliche CO2-Ausstoss um erfreuliche 55 000 Tonnen reduziert werden.» Und auch die öffentliche Hand profitiert von den Tätigkeiten am Ufer der Linth, zum Beispiel durch die Konzessionen, Heimfallregelung und den Wasserzins.

Ein Ufer-Anstösserrecht

Pfeiler dieser Erfolgsgeschichte sei, laut Keller, das schweizweit einmalige Wassergesetz im Kanton Glarus. Entgegen anderen Modellen mit ehelichem Wasserrecht, handelt es sich dabei um ein eigentliches Ufer-Anstösserrecht, das neben der Möglichkeit der Nutzung der Wasserkraft auf der anderen Seite auch Pflichten wie den Hochwasserschutz und Abgaben verankert. Entgegen anderslautenden Aussagen betont Keller klar, «dass die Eigentümer eines Ufergrundstücks keinesfalls die Wasserkraft gratis nutzen dürfen.» Vor allem aus diesem wichtigen Grund sei auch der Bundesgerichtsentscheid vom 29. März 2019 gegen das eheliche Wasserrecht im Fall des Glarnerland nicht anwendbar.

Kein neues Wassergesetz nötig

Zwar wurde das Gesetz in den letzten drei Jahrzehnten eingehend überprüft und Änderungen angestrebt, der Regierungsrat habe aber erst kürzlich zum wiederholten Mal informiert, dass eine aktuelle wissenschaftliche Studie zum Schluss gekommen sei, den bewährten Status quo beizubehalten und wenn, nur geringfügige Änderung vorzunehmen sind. «Dass das Glarnerland dringend ein neues Wassergesetz braucht, stimmt so einfach nicht.» Die IG Wasserkraft ist viel mehr der Überzeugung, dass an dem über Generationen gereiften Model festzuhalten sei, gerade im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen in Umwelt und Wirtschaft soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

*Edi Huber, Medienbeauftragter IG Kleinwasserkraft