Glarnerland ist noch kein Energietal – Regierungsrat beantwortet Interpellation

Der Regierungsrat bedauert, dass es noch keine Glarner Energiestadt gibt, kann eine solche aber auch nicht verordnen. Er beantwortet eine Interpellation der BDP/GLP-Landratsfraktion.



Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)
Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)

Am 26. März 2020 reichte die BDP/GLP-Fraktion die Interpellation «Was ist aus dem Energy Valley Glarnerland geworden?» ein. Sie bedauert, dass die vor rund 15 Jahren entwickelte Aufbruchstimmung hin zu einem Pionierkanton in Sachen Energie verflogen sei. Nachdem Bilten und Näfels als Energiestädte durch die Gemeindefusion ihr Label verloren hätten, stehe Glarus zusammen mit Appenzell Innerrhoden nun als einzige Kantone ohne Energiestadt da. In ihrem Vorstoss möchten die Interpellanten wissen, was der Regierungsrat zu unternehmen gedenke. 

Antwort Regierungsrat

Die rationelle Energienutzung sowie die Wärmeversorgung mit vorwiegend erneuerbaren Energien sind für die Gemeinden wichtig. Das Abstimmen mit der eigenen Entwicklung erfordert eine räumliche Energieplanung. Insbesondere bei leitungsgebundenen Energien wie Fernwärme der Kehrichtverbrennungsanlage, lokalen Fernheizungen und Erdgas können mit einer guten Energieplanung unnötige und ineffiziente Investitionen in teure Leitungen vermieden bzw. deren Nutzung optimiert werden. Auf einer gesamtschweizerischen Plattform stehen Werkzeuge zur Erarbeitung einer Energieplanung zur Verfügung. 

Die Landsgemeinde hat 2009 eine neue Bestimmung in das Energiegesetz aufgenommen, wonach die Gemeinden innert zehn Jahren eigene Energieplanungen erarbeiten, welche den Inhalt der kantonalen Energieplanung berücksichtigen und vom Regierungsrat genehmigt werden müssen. Der Regierungsrat setzte die von der Landsgemeinde 2009 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes per 1. Januar 2010 in Kraft. Damit ist die Frist von zehn Jahren Ende 2019 ohne entsprechende Genehmigung von kommunalen Energieplanungen abgelaufen.

2014 hat die Abteilung Umweltschutz und Energie die Gemeinden anlässlich eines Seminars anhand von Beispielen aus anderen Kantonen über die Erarbeitung und Handhabung einer kommunalen Energieplanung orientiert. 2019 wurden die Gemeinden auf die auslaufende Frist aufmerksam gemacht.

Frage:
Haben die Gemeinden die Frist des Energiegesetzes zur Erarbeitung einer kommunalen Energieplanung eingehalten? Wenn nicht, was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die Gemeinden zur fristgerechten Erfüllung dieser Arbeit zu verpflichten, und allenfalls zu unterstützen? 

Der Termin für die Erarbeitung der Energieplanungen wurde von den Gemeinden nicht eingehalten. Die Gemeinde Glarus Nord hat mit den Vorarbeiten für eine kommunale Energieplanung noch nicht begonnen. Gemäss Auskunft der Gemeinde Glarus Nord werde die Nutzungsplanung prioritär behandelt. Die Erarbeitung der Energieplanung sei anschliessend vorgesehen. Es fehlten die finanziellen und personellen Kapazitäten zur gleichzeitigen Erarbeitung dieser Planungen. Die Gemeinde Glarus Nord hat die Erarbeitung der Energieplanung für das Jahr 2021 vorgesehen. Entsprechende Mittel seien für das Budget 2021 vorgesehen.

In der Gemeinde Glarus liegen die Grundlagen für die Energieplanung seit dem Frühling 2019 vor. Diese sind Basis für die Anpassung des Teilrichtplans Energie. Der Gemeinderat Glarus hat am 28. Mai 2020 beschlossen, die Umsetzung des Energieplans im Rahmen der anstehenden Nachführung der Ortsplanung in den Jahren 2021–2023 vorzunehmen. Damit sollte voraussichtlich 2023/24 ein genehmigter Teilrichtplan Energie vorliegen.

Auch in der Gemeinde Glarus Süd will der Gemeinderat mangels finanzieller und personeller Kapazitäten prioritär die Nutzungsplanung bearbeiten und erst anschliessend die Erarbeitung der Energieplanung angehen.

Der Regierungsrat bedauert, dass die Gemeinden die zehnjährige Frist nicht einhielten, insbesondere mit Blick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Die Gemeinden werden daran erinnert, dass sie mit der Energieplanung eine Gestaltungsmöglichkeit haben, die mit fortschreitender Zeit und zunehmenden Investitionen in leitungsgebundene Energien immer kleiner wird. Die Abteilung Umweltschutz und Energie wird den Erfahrungsaustausch unter den drei Gemeinden in diesem Themenbereich verstärken. Die Verantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung einer Energieplanung liegt allerdings bei den Gemeinden.

lst der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Glarner Gemeinden das Label erwerben sollten. Was gedenkt er zu unternehmen, dass dies erfolgt?

Tatsächlich verfügt heute keine der drei Gemeinden über das Label «Energiestadt». Es kann aber keine Gemeinde zum Erwerb dieses Labels gezwungen werden. Im Hinblick auf die Bedeutung des Themas Energie für den Kanton Glarus und die bedeutenden Leistungen, welche Glarner Gemeinden in diesem Bereich erbracht haben, wäre der Erwerb des Labels «Energiestadt» anzustreben. Die Gemeinde Glarus hat Ende Mai 2020 beschlossen, den Zertifizierungsprozess zu starten. Damit ist eine Zertifizierung im Jahre 2021 zu erwarten. Glarus Süd und Glarus Nord haben diesen Prozess noch nicht gestartet. Dieser könnte mit den Vorarbeiten zur Energieplanung koordiniert werden. Die Abteilung Umweltschutz und Energie plant auch in diesem Bereich, mit periodischen Besprechungen den Gedankenaustausch unter den Gemeinden zu verstärken.