Gemäss Gesetz über die Kantonale Sachversicherung Glarus bestimmt der Regierungsrat nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Glarnersach (Gebäudeversicherung) die gegenseitige Abgeltung von Leistungen. Seit 2016 besteht zwischen der glarnerSach und dem Regierungsrat eine Vereinbarung, die die Leistungsabgeltung sowie die Gewinnablieferung regelt. Diese wurde zuletzt im Jahr 2019 verlängert. Im Zuge des Entlastungspaketes 2025+ kündigte der Kanton diese Vereinbarung und forderte eine Erhöhung der Gewinnablieferung ein. Daraufhin einigten sich die glarnerSach und der Kanton, die bestehende Vereinbarung wie folgt anzupassen: Für das Jahr 2026 wird die Gewinnablieferung von bisher 20 Prozent auf neu 40 Prozent des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Geschäftsjahre im Wettbewerb erhöht. Zudem wird im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Eignerstrategie die Vereinbarung in den nächsten zwei Jahren umfassend überprüft und ab 2027 erneuert.