glarnersteg: Kanton beteiligt sich an Werkstatt-Sanierung

Regierungsratssitzung 21. April • Der Glarner Stiftung für Menschen mit Behinderung, glarnersteg, wird ein Kantonsbeitrag von 406 340 Franken für umfassende bauliche Sanierungsmassnahmen der Behindertenwerkstätte in Luchsingen gewährt.



Glarnersteg-Werkstatt Luchsingen • (Foto: zvg)
Glarnersteg-Werkstatt Luchsingen • (Foto: zvg)

Der glarnersteg ist eine Stiftung für Menschen mit Behinderung. Sie führt im Auftrag des Kantons Glarus verschiedene Einrichtungen, in denen Frauen und Männer mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung arbeiten und wohnen. Laut der Leistungsvereinbarung für das Jahr 2020 werden 71 Wohnplätze, 46 Plätze in der Tagesstruktur ohne Lohn sowie 75 Plätze in der Tagesstruktur mit Lohn angeboten. Die Plätze der Tagesstruktur mit Lohn werden in Schwanden, Hätzingen und Luchsingen angeboten. Die Auslastung betrug im Jahr 2019 rund 95 Prozent.

Sanierung nach 40 Jahren

Die Werkstätte in Luchsingen wurde 1982 in Betrieb genommen und der Bedarf für eine Sanierung ist ausgewiesen. Nebst diesem Vorhaben wird auch die Weiterentwicklung des Angebots des glarnerstegs geprüft und vorangetrieben. Für den Zeitraum 2020–2024 wird nebst der Instandsetzung der Werkstätte in Luchsingen ein Ausbau für ein künftiges Angebot im Lebensmittelbereich geprüft. Die Erneuerung der Werkstätte Luchsingen ist in folgenden Etappen geplant:

  • 2021: Sanierung Fassade und Fenster und Ersatz der Heizung
  • 2022: Anbau der Werkstatt
  • 2023: Sanierung Hochregallager / Lagerbetrieb im erstellten Anbau
  • 2024: Ausstattung und Inbetriebnahme Anbau Werkstatt Luchsingen

Die Leitung des glarnerstegs ersuchte um einen Kantonsbeitrag für die erste Etappe der umfassenden Erneuerung. 

Finanzierung

Die Notwendigkeit der Erneuerung wird unterstützt durch den Gebäudeenergieausweis der Kantone sowie durch einen Beratungsbericht für die Gebäudemodernisierung. Demnach kann für das 1981 erstellte Gebäude die Gebäudehülle- und Gesamtenergieeffizienz stark verbessert werden. Mit der Realisierung der umfassenden Erneuerung darf zudem mit einem Beitrag aus dem Energieförderprogramm von 91 200 Franken gerechnet werden.

Die gesamten Anlagekosten belaufen sich auf 830 000 Franken. Abzüglich eines voraussichtlichen Beitrags aus dem Energieförderprogramm ergeben sich Nettokosten von 738 800 Franken, wovon der Kanton 55 Prozent, also 406 340 Franken übernimmt. Der Beitrag wird im Budget 2021 eingestellt.