Glarus erhält eigenen Kantonsarzt

Aufgrund der Erfahrungen während der Coronavirus-Pandemie und Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht wird die Leistungsvereinbarung zwischen den Kantonen Graubünden und Glarus über den kantonsärztlichen Dienst angepasst. Künftig soll das Pensum flexibler ausgestaltet werden. Jörg Allmendinger wird offiziell Glarner Kantonsarzt.



Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Graubünden über den kantonsärztlichen Dienst wird flexibler gestaltet • (Icon: SK)
Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Graubünden über den kantonsärztlichen Dienst wird flexibler gestaltet • (Icon: SK)

Seit dem 1. Januar 2012 ist der kantonsärztliche Dienst des Kantons Graubünden auch für den Kanton Glarus zuständig. Zunächst leistete der damalige Kantonsarzt 70 Prozent seiner Arbeitszeit für den Kanton Graubünden und 30 Prozent für den Kanton Glarus. Ab Februar 2020 wurde das Pensum im Zuge einer Neubesetzung auf beiden Seiten erhöht. Seither bestehen 140 Stellenprozente für beide Kantone zusammen, wobei 40 Stellenprozente auf den Kanton Glarus entfallen (siehe Medienmitteilung 19. Dezember 2019). Kaum im Amt begann für die beiden damaligen Kantonsärztinnen mit der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie eine grosse Herausforderung. Der Bedarf an kantonsärztlicher Expertise schnellte in die Höhe und machte die zunächst angedachte Arbeitsteilung zur Makulatur. Eine starre Festlegung des Pensums erwies sich als untauglich. Seit Mitte Mai 2021 betreut Dr. Jörg Allmendinger Glarus als stellvertretender Kantonsarzt.

Leistungsvereinbarung wird angepasst

Die Erfahrungen aus der Coronavirus-Pandemie stehen in Einklang mit Empfehlungen, die im externen Evaluationsbericht über das Krisenmanagement des Kantons Glarus in der Covid-19-Pandemie festgehalten wurden. Die Leistungsvereinbarung soll daher flexibler ausgestaltet werden. Konkret stellt der Kanton Graubünden seinen kantonsärztlichen Dienst dem Kanton Glarus neu im Umfang von mindestens 40 Stellenprozenten zur Verfügung. Die Stellenprozente können in gegenseitiger Absprache und unter Vorbehalt der Bewilligung der entsprechenden Budgetkredite erhöht werden. Neu soll eine Person zudem alleine für den Kanton Glarus zuständig sein, wobei aber weiterhin Synergien aus der gemeinsamen Aufgabenerfüllung für zwei Kantone angestrebt werden. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Jörg Allmendinger wird Glarner Kantonsarzt 

Mit der Änderung der Leistungsvereinbarung soll der bisherige stellvertretende Kantonsarzt, Dr. Jörg Allmendinger, als offizieller «Kantonsarzt Glarus» amten. Sein Pensum für den Kanton Glarus soll dabei vorerst befristet für zwei Jahre auf 50 Prozent – und damit 10 Prozent über dem Minimalwert – festgelegt werden. Mit den zusätzlichen Ressourcen sollen die Erkenntnisse aus der Coronavirus-Pandemie gesichert werden.