Glarus erhält ein neues Pflege- und Betreuungsgesetz

Der Glarner Landrat hat am Mittwoch ein neues Pflege- und Betreuungsgesetz beraten und verabschiedet. Es schafft die Grundlagen für eine umfassende kantonale Versorgungsgplanung entlang der gesamten Versorgungskette und einen einheitlichen Qualitätsstandard im ganzen Kanton.



Glarus erhält ein neues Pflege- und Betreuungsgesetz

Der Trend in der Schweiz geht ganz klar in Richtung Stärkung der ambulanten Angebote. Der Kanton hinkt dieser Entwicklung stark hinterher. Die ambulante Pflege und Betreuung sind massiv zu stärken. Der Kanton und die Gemeinden haben daher 2015 beschlossen, eine Optimierung der Langzeitpflege umfassend zu prüfen. Entstanden ist daraus das Konzept «Stärkung der Langzeitpflege» und schliesslich das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG). Es schafft die Grundlagen für eine umfassende kantonale Versorgungsplanung. Mit der Umsetzung des PBG verbunden ist auch eine Bereinigung der Zuständigkeiten für die Langzeitpflege, die in einem Departement zusammengeführt werden sollen. Die öffentlich-rechtlichen Alters- und Pflegeheime verbleiben im Eigentum der Gemeinden.

Die Kosten

Die Kosten der Langzeitpflege belaufen sich heute auf rund 55 Millionen und sollen bis ins Jahr 2050 auf über 100 Millionen Franken ansteigen. Der Minderaufwand aufgrund der Verlagerung von der stationären zur ambulanten Langzeitpflege beträgt aber im Jahr 2030 mindestens 0,9 bis 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Darin eingeschlossen sind die Kosten für einen Ausbau des Angebots und eine Verbesserung der Qualität. Der Regierungsrat erstellt eine Planung für eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Er bezieht die Gemeinden und Fachpersonen mit ein.

Kommissionspräsidentin Yvonne Carara, SVP, erklärt die Eckpunkte des neuen Gesetzes. Fast alle Fraktionen votieren für Eintreten. Es wird beschlossen und ein Rückweisungsantrag abgelehnt. In der Detailberatung werden verschiedene Anträge der Kommission und aus dem Plenum gestellt und beschlossen. Zum grossen Teil bleibt der Landrat bei der Fassung der Kommission. Das Gesetz unterliegt einer zweiten Lesung und kommt dann vor die Landesgemeinde.

Änderung der Kantonsverfassung

Der Rat behandelt sodann den Memorialsantrag des Dorfvereins Sool «Öffentlicher Verkehr für alle Gemeinden». Der Kanton und die Gemeinde sollen in Artikel 46 der Kantonsverfassung verpflichtet werden, für einen Abschluss aller Dörfer an den öffentlichen Verkehr zu sorgen. Die Kommission Bau, Raumplanung und Verkehr beantragt den Memorialsantrag abzulehnen und nur der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr ohne «Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte» zuzustimmen. Der Memorialantrag kommt auch vor die Landsgemeinde.

Mit grossem Applaus wurde Karl Mächler als langjähriges Mitglied im Glarner Landrat von den anwesenden Landräten und der Regierung verabschiedet, und beim traditionellen Schlussapéro wurde noch einmal engagiert über die politischen Ereignisse im vergangenen Jahr diskutiert.