Glarus erhält zwei neue Kantonsärztinnen

Nach der Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers teilen sich neu zwei Kantonsärztinnen die Aufgabe. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Graubünden wird weitergeführt.



Marina Jamnicki Abegg (links), Corinna Schön: Neue Kantonsärztinnen für Glarus/Graubünden • (Bild: zvg) Medienmitteilung des Regierungsrates
Marina Jamnicki Abegg (links), Corinna Schön: Neue Kantonsärztinnen für Glarus/Graubünden • (Bild: zvg) Medienmitteilung des Regierungsrates

Gestützt auf eine Leistungsvereinbarung zwischen den Kantonen Graubünden und Glarus stand der Bündner Kantonsarzt, Dr. med. Martin Mani, seit 2012 den kantonalen Behörden im Umfang von 30 Stellenprozent für die kantonsärztlichen Aufgaben (Vollzug der Krankenversicherungsgesetzgebung, Bewilligungen von Substitutionstherapien, gesundheitspolizeiliche und epidemiologische Angelegenheiten) und als Verantwortlicher für den Glarner Koordinierten Sanitätsdienst zur Verfügung.

Per Ende Januar 2020 tritt Martin Mani in den Ruhestand. Im Rahmen der Nachfolgeregelung entschied der Kanton Graubünden, das Pensum des Kantonsarztes von bisher 70 auf 100 Prozent zu erhöhen. Das Departement Finanzen und Gesundheit des Kantons Glarus strebte gleichzeitig eine Erhöhung des Pensums des Kantonsarztes um 10 Stellenprozent auf insgesamt 40 Stellenprozent an, damit der Kantonsarzt verstärkt auch bei Fragen zur Gesundheitsversorgung mitwirken kann. Mit insgesamt 140 Stellenprozent konnte für beide Kantone eine Lösung gefunden werden, die auch eine Stellvertretung bei Ferienabwesenheiten ermöglicht.

Mit Dr. med. Marina Jamnicki Abegg (ehem. Amtsärztin des Fürstentums Liechtenstein) und Dr. med. Corinna Ariane Schön (ehem. Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern) werden sich künftig zwei Frauen die Aufgabe als Kantonsärztin im Kanton Glarus teilen. Die jährlichen Kosten für den Kanton Glarus betragen rund 85 000 Franken.

Der Regierungsrat genehmigt eine Anpassung der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Graubünden über die Zusammenarbeit bei kantonsärztlichen Aufgaben.