Glarus fordert Verschärfung bei der Jagdverordnung

Der Bundesrat hat die Revision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht Anpassungen vor, die der Konferenz der Gebirgskantone jedoch zu wenig weit gehen. Der Glarner Regierungsrat schliesst sich dieser Stellungnahme an und ergänzt sie teilweise.



Medienmitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Medienmitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Das Volk hat im Herbst 2020 das neue Jagdgesetz abgelehnt. Das Bundesparlament beauftragte daraufhin den Bundesrat mit einer Revision der Jagdverordnung, um Anpassungen vorzunehmen, welche die Koexistenz von Mensch, Grossraubtier und Nutztier sicherstellt. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) bezeichnet die Revision als konstruktiven Vorschlag zur Lösung der anstehenden Probleme bis zur Ausarbeitung einer neuen gesetzlichen Grundlage. Sie geht ihr aber zu wenig weit. Insbesondere bei der Regulierung eines schadenstiftenden Wolfsrudels seien die Verbesserungen ungenügend. Die Befürchtung ist, dass damit keine Linderung für den Alpsommer 2023 erreicht wird.

Glarus ergänzt Stellungnahme

Der Kanton Glarus schliesst sich der Stellungnahme der RKGK grundsätzlich an und ergänzt diese teilweise. Das Jahr 2022 habe gezeigt, dass eine Regulierung der Wolfspopulation dringlich ist, um die Weidewirtschaft und die Schafhaltung im Sinne der Koexistenz zwischen Grossraubtieren und der Landwirtschaft aufrechterhalten zu können. So soll nach Wolfsangriffen auf Rinder oder Pferde bei der Bewertung von Massnahmen nicht zwischen verletzten und schwer verletzten Tieren unterschieden werden. Die Schwelle für Massnahmen bei Angriffen auf Schafe oder Ziegen soll von heute zehn auf neu fünf Tiere gesenkt werden. Der Glarner Regierungsrat hofft auf eine baldige Revision des Jagdgesetzes nach diesem Zwischenschritt der revidierten Jagdverordnung.