Glarus Nord – Angstmache statt stichhaltige Argumente


«Ohne Nutzungsplan für Glarus Nord kommt die LDA in Bilten», so lautet der fett gedruckte Titel in der «Südostschweiz» vom vergangenen Freitag. Aus meiner Erfahrung nicht wirklich realistisch, dass Investoren nach sieben Jahren ohne Aussicht auf Erfolg immer noch vor den Toren stehen sollen. Genauso wenig, als dass im vorliegenden Fall keine anderen Rechtsmittel zur Verfügung stünden, um diesen überdimensionierten Holzbetrieb mit entsprechend hohen Emissionen zu verhindern. Es scheint mir vielmehr so, als ob der Gemeinderat den Nutzungsplan mit Aussagen, dass bei einer Rückweisung eine Katastrophe, ein Chaos, eine totale Blockade drohe, mit allen Mitteln durchboxen will. Dazu sollte auch das Flugblatt, welches der Gemeinderat in eigener Sache, aber vermutlich auf Kosten der Steuerzahler, gestalten, mehrfarbig drucken und mit dem Gemeinde-Bulletin verteilen liess, dienen. Zur Thematik, dass die geplanten Auszonungen für die Gemeinde Kosten in Millionenhöhe zur Folge haben könnten, ist darin zu lesen, dass diese grundsätzlich nicht durch Steuergelder, sondern durch einen zu schaffenden Fonds, welcher durch Einnahmen aus Mehrwertabschöpfung gespiesen werde, bezahlt würde. Wie dieser Fonds aber gespiesen werden soll, wenn in den nächsten 15 Jahren gar kein Bauland mehr eingezont werden darf, steht allerdings in den Sternen.

Der Gemeinderat präsentiert uns Nutzungsplan und Bauordnung als wegweisend, als Meilenstein, als historische Chance, als etwas für die nächste Generation, als unerlässlich sowohl für Unternehmungen, wie auch für den Erhalt und den Ausbau von Arbeitsplätzen. Nach meinen Recherchen ist aber genau das Gegenteil der Fall. Ich konnte jedenfalls bisher weder einen Glarner Rechtsanwalt, einen Glarner Unternehmer – einschliesslich der Glarner Handelskammer – noch einen Glarner Architekten finden, welcher die Ansicht des Gemeinderates teilt. Ihre Aussagen und Beurteilungen waren vielmehr so, dass das neue Baureglement den bisherigen Charakter der Dörfer zerstöre, dass die neuen Bestimmungen über Gebäudetypen und Flächenanteile juristisch nicht fassbar seien und zu teuren, gerichtlichen Auseinandersetzungen führen werden, dass durch die Vorgabe von Flächenanteilen das zu verbieten, was Menschen seit Jahrhunderten getan haben – nämlich Schräglagen zu terrassieren – untauglich, weltfremd und schweizweit ein Experiment sei, dass die geplanten Auszonungen zu jahrelangen Prozessen in zweistelliger Millionenhöhe führen würden, sowie aber auch, dass die geplanten Auszonungen, zum Beispiel durch einen Aufzonungsverzicht der bisherigen Wohnzone W2 auf eine dreigeschossige Wohnzone, in dieser Form gar nicht notwendig wäre.

Wie meistens in solchen Situationen begründen die Politiker ihr Handeln damit, doch nur den Volkswillen umzusetzen und genau dies zu tun, was die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgestimmt und beschlossen hätten. Auch ich habe sowohl dem Raumplanungsgesetz, wie auch den Schwerpunkten von Glarus Nord, welche als Leitsätze in den Gemeinderichtplan aufgenommen wurden, in gutem Treu und Glauben zugestimmt. In einem kürzlich veröffentlichten Leserbrief hatte Nationalrat Martin Landolt nochmals in Erinnerung gerufen, in welchem Sinn und Geist Bundesrat und Parlament das Raumplanungsgesetz damals ausgearbeitet haben und kam zum Schluss, dass die Nutzungsplanung von Glarus Nord nicht diesen damaligen Grundsätzen der Bundesversammlung entspreche und eine Rückweisung deshalb die logische Konsequenz sei. Exakt das Gleiche gilt doch auch für die damals getroffenen Schwerpunkte für die Entwicklung von Glarus Nord. Hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewusst, auf welche Art ihre Vorgaben letztlich umgesetzt würden und welche unglaublichen Konsequenzen daraus entstünden, wäre bestimmt ein anderes Resultat herausgekommen. Auf den im Flyer vom Gemeinderat getätigten Hinweis, dass bei einer Rückweisung die Nutzungsplanung wieder zurück auf Feld eins ginge, was weitere beträchtliche Planungskosten und damit Steuerausgaben in Millionenhöhe zur Folge hätten, darf getrost erwidert werden, dass gerade bei einer Annahme noch viele Millionen mehr vernichtet würden, um dann Jahre später – und entsprechend angerichtetem Schaden – feststellen zu müssen, dass eine Korrektur unumgänglich ist.

Wie dem auch sei: Statt unheilvollen Experimenten und hohen Prozessrisiken möchten wir doch idealerweise einen realistischen Durchblick behalten und keiner Vorlage zustimmen, welche offenbar nur externe Experten verstehen. Ermöglichen wir unseren Kindern bzw. der nächsten Generation eine erspriessliche Zukunft im Glarnerland und weisen den Nutzungsplan an der Gemeindeversammlung vom 29. September – mit entsprechenden Auflagen für eine gute Lösung – entschieden zurück.

Albert Kiener, Mollis